Geschäftsführer gelobt im Arbeitsgericht Besserung Kempten/Oberallgäu (pa). Das Klinikum Kempten-Oberallgäu ist zwar schon seit einigen Jahren eine Gmb H. Was das laut Betriebsverfassungsgesetz für die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bedeutet, ist aber offensichtlich noch nicht bis zu allen Verantwortlichen durchgedrungen. Das räumte vor dem Kemptener Arbeitsgericht jetzt Klinikum-Geschäftsführer Franz Hafner ein und gelobte Besserung: Nicht zuletzt die Chefärzte sollen darin geschult werden, wer wann wen informieren muss. Angestrengt hatte das Verfahren die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG). Es komme nämlich, so Bezirksleiter Christian Betz, des öfteren vor, dass einige Abteilungsleiter selbständig und ohne Beteiligung des Betriebsrats Anordnungen treffen, die der Mitbestimmung unterliegen. Weil die Wiederholungsgefahr eklatant sei, wolle man durch das Verfahren für die Zukunft einen Riegel vorschieben. Bei der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht ging es um zwei konkrete Fälle. Zum einen war im Oktober für Ärzte in der Unfallchirurgie im Anschluß an den Bereitschaftsdienst zusätzlich normaler Dienst angeordnet worden. Das, monierte die DAG, widerspreche dem Arbeitsgesetz, dem Tarifvertrag und auch einer internen Betriebsvereinbarung, wonach den Ärzten nach dem Bereitschaftsdienst eine Ruhezeit zusteht.
Außerdem sei der Betriebsrat nicht eingeschaltet worden, obwohl Änderungen in der Arbeitszeit seiner Zustimmung bedürften. Man habe es, so vor dem Arbeitsgericht der zuständige Chefarzt Prof. Dr. Tilman Mischkowsky, mit einem absoluten Notfall zu tun gehabt. Denn auf einen Schlag seien vier Ärzte ausgefallen: Zwei waren ausgeschieden und zwei erkrankt. Der Personalengpass, so Geschäftsführer Hafner, sei nach etwa zehn Tagen wieder behoben gewesen, und die Ärzte seien auch nicht zu der Mehrarbeit gezwungen worden. Aber, so räumt er ein: Es war ein Fehler, dass wir nicht sofort den Betriebsrat eingeschaltet haben. Man stelle sich nur einmal vor, gibt der Betriebsrats-Vorsitzende Bodo Seel zu bedenken, wenn einem der doppelt eingespannten Ärzte ein Fehler unterlaufen wäre: Da stellt sich doch dann niemand vor diese Leute. Notfalls abmahnen Im zweiten Fall ging es darum, dass zur Vorbereitung des Tages der offenen Tür anläßlich der Einweihung des Erweiterungsbaus im Oktober eine Reihe von Mitarbeitern Überstunden leisten mussten. Bei anderen Berufsgruppen, so Hafner, sei das ordnungsgemäß über den Betriebsrat gelaufen. Für die Handwerker der technischen Abteilung allerdings habe deren Abteilungsleiter versäumt, die Arbeitnehmer-Vertreter zu informieren. Für die Zukunft und damit man nicht doch noch über ein ursprünglich von der DAG beantragtes Ordnungsgeld nachdenken müsse - empfahl Arbeitsrichter Schweitzer dem Klinik-Geschäftsführer, er solle die verantwortlichen Mitarbeiter schulen, schulen und notfalls auch einmal abmahnen. Außerdem müsse die Verwaltung Vorsorge treffen, das