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Kleintier-Märkte wegen Hühnerpest gesperrt

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Kleintier-Märkte wegen Hühnerpest gesperrt

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    Obergünzburg/Buchloe (az/mun). - Wegen der in Holland ausgebrochenen Geflügelpest ist der für Ostermontag in Obergünzburg geplante Ostermarkt abgesagt worden. Der Buchloer Kleintiermarkt wurde bis auf weiteres aus Vorsichtsgründen für Federtiere und Eier vom Ostallgäuer Landratsamt gesperrt. Laut Organsiatoren findet der Markt wie gewohnt ohne Federvieh statt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine 'Eil-Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest' erlassen. Diese Verordnung gilt ab dem 13.

    April 2003 und schreibt laut Oberallgäuer Landratsamt folgende Schutzmaßnahmen vor: Die bereits bestehende Verpflichtung, die Haltung von Hühnern und Puten der zuständigen Behörde anzuzeigen, wird auf die Haltung von Enten und Gänsen ausgeweitet. Dies gilt auch für die Hobby-Haltung von Geflügel. Sofern in einem Geflügelbestand erhöhte Verluste oder eine Verringerung der Leistung auftreten, ist der Tierhalter verpflichtet, dies dem zuständigen Veterinäramt beim Landratsamt mitzuteilen und eine Untersuchung auf die klassische Geflügelpest durchführen zu lassen. Geflügelmärkte, Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen dürfen nicht mehr durchgeführt werden. Geflügel (Ausnahme Eintagsküken) und Bruteier dürfen nur transportiert werden, wenn der Bestand innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport tierärztlich untersucht worden ist und keine Hinweise auf Geflügelpest vorliegen. Der Transport ist der zuständigen Behörde mindestens einen Werktag vorher anzuzeigen. Die benutzten Transportfahrzeuge sind unmittelbar vor und nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren. Alle Geflügelhalter (auch Hobby-Halter) müssen ein Register führen, in das sie Zu- und Abgänge von Tieren mit Name und Anschrift des bisherigen Besitzers, des Erwerbers sowie des Transportunternehmers einzutragen haben.

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