Von Wilhelm Unfried, Dirlewang/Mindelheim/Augsburg - Die Kommunalwahlen in Dirlewang brauchen nicht wiederholt zu werden. Das Verwaltungsgericht in Augsburg sah in der mündlichen Verhandlung keine 'notwendig zutreffenden' Verstöße gegen das Wahlgesetz, als dass man von einer Verfälschung des Wahlergebnisses ausgehen könne. Daraufhin zog der Antragsteller, Dr. Michael Pütz, seine Klage zurück. Bei der Verhandlung in Augsburg ging es (wir berichteten) um einen Rechtsstreit zwischen Dr. Michael Pütz und dem Landratsamt Unterallgäu. Dieser hatte beim Landratsamt die Gemeinderatswahlen und die Wahl zum ersten Bürgermeister vom 3. März 2002 angefochten. Das Landratsamt, vertreten durch Regierungsdirektor Karl Bihler, hatte die Anfechtung negativ beschieden. Pütz klagte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen diesen Bescheid, und das Gericht ließ die Klage zu. Pütz hatte seine Anfechtung unter anderem damit begründet, dass Mitglieder des Gemeindewahlausschusses gegen die gebotene Neutralitätspflicht verstoßen hätten. Weiter war er der Auffassung, dass der Gemeindewahlausschuss fehlerhaft bestellt worden sei, weil der stellvertretende Gemeindewahlleiter Ernst Weber nicht mehr seinen Lebensmittelpunkt in Dirlewang gehabt habe.
Anfechtung zulässig Das Landratsamt Unterallgäu stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Anfechtung zulässig, aber nicht begründet sei. Zusammenfassend hieß es, dass die vorgebrachten Einwendungen auf das Ergebnis der Abstimmung keinen Einfluss gehabt hätten. Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes klagte nun Pütz vor dem Verwaltungsgericht. Zu dem Termin waren neben Bürgermeister Schorer alle ehemaligen Kandidaten zur Kommunalwahl beigeladen. Im Laufe der Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht zwar klare 'Unregelmäßigkeiten' gerade mit Blick auf Bestellung des stellvertretenden Gemeindewahlleiters sah, diese Unregelmäßigkeiten reichten aber bei einer nicht aus, um auf eine Wahlverfälschung zu schließen. Bei weiteren Vorwürfen von Pütz wurde auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen. Daraufhin zog er seine Klage zurück. Ein Urteil wurde nicht mehr gesprochen. Pütz sieht sich dennoch nicht als Verlierer. Gegenüber der MZ meinte er, der Richter habe klar erkennen lassen, dass es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Das Gericht sei aber wohl der Meinung gewesen, dass die Rechtslage es nicht erlaube, deswegen die Gesamtwahl für unrechtmäßig zu erklären. Es sei auch unzweifelhaft, dass der stellvertretende Wahlleiter Ernst Weber seinen Lebensmittelpunkt nicht in Dirlewang gehabt habe.