Im März fiel ein zweijähriges Kind während eines Ausflugs mit der Kita in den Mindelkanal und ertrank.Nach dem Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung gegen drei Mitarbeiter(innen) der Kita hat das Amtsgericht Memmingen nun zwei Strafbefehle zugestellt. Den zwei Aufsichtspersonen der Mindelheimer Kindergartengruppe wird fahrlässige Tötung wegen schuldhafter Aufsichtsverletzung vorgeworfen. Bei dem dritten Mitarbeiter, gegen den ein Anfangsverdacht vorlag, handelt es sich um einen Praktikanten. Deshalb liegt gegen ihn kein Strafbefehl vor, wie die Staatsanwaltschaft Memmingen auf Nachfrage vonall-in.deangibt.
Mitarbeiterinnen können Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen akzeptieren
Die beiden Mitarbeiterinnen haben nun zwei Wochen Zeit, den Strafbefehl zu akzeptieren. Sollten sie das tun, wäre er rechtskräftig und die beiden Frauen würde eine Geldstrafe erwarten. Zu deren Höhe macht die Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte keine Angaben. Sollten die Mitarbeiterinnen Einspruch einlegen, käme es zu einer Verhandlung.