Etwa 8.000 Verstorbene werden jährlich im Kemptener Krematorium eingeäschert. Darf ein Betreiber Überreste wie Zahngold einfach an sich nehmen? Der private Betreiber des Krematoriums in Kempten und sein Betriebsleiter sollen Zahngold, Prothesen und Co. nicht nur behalten haben sondern auch an eine Verwertungsfirma verkauft haben. Die beiden Männer standen deshalb am Mittwoch vor dem Augsburger Amtsgericht. Der Krematoriumsbesitzer wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, sein Betriebsleiter wegen Beihilfe zu neun Monaten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat den beiden Männern illegale Geschäfte mit werthaltigen Überresten von der Einäscherung der Toten vorgeworfen. Das Zahngold und Substitutiv-Implantate sollen von der Asche getrennt und an eine Verwertungsfirma verkauft worden sein. Knapp 1,9 Millionen Euro sollen die Verantwortlichen laut Merkur somit an den Toten verdient und mit der Steuerhinterziehung zwischen 2014 und 2017 einen Schaden von knapp 340.000 Euro angerichtet haben. Der Prozess war zunächst über mehrere Verhandlungstage angesetzt. Kurz nach Beginn zogen sich Richter, Verteidiger und Staatsanwältin zu einem „Rechtsgespräch“ zurück. Der Richter sagte den Angeklagten für den Fall von Geständnissen schließlich ein reduziertes Strafmaß zu. Beide Angeklagten räumten daraufhin „vollumfänglich“ die Vorwürfe ein. Knapp eine Million Euro werden jetzt aus den Geschäftsgewinnen des Krematoriums abgeschöpft. Beim Betriebsleiter werden die gefundenen 40.000 Euro eingezogen.
Steuerhinterziehung