Zahlreiche Einheimische finden keine erschwingliche Wohnung. Doch zugleich stehen viele Ferienhäuser und Zweitwohnungen die meiste Zeit des Jahres über leer. In dieser Situation befinden sich auch immer mehr Kommunen im Oberallgäu. Jetzt erwägt die Gemeinde Berchtesgaden, es mit einem neuen Instrument zu versuchen. Sie will per Satzung dafür sorgen, dass es künftig „in aller Regel“ keine Genehmigung für die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung geben soll. Für bereits bestehende Zweitwohnungen gelte Bestandsschutz. Wir fragten Bürgermeister im Oberallgäu, ob eine solche Satzung auch für ihre Gemeinden infrage käme. „Auch bei uns treten vermehrt Investoren und Bauträger auf, die bestehende Häuser abreißen und bei optimaler Ausnutzung des Grundstücks Eigentumswohnungen bauen, die oftmals teuer angeboten werden“, sagt Oberstaufens Bürgermeister Martin Beckel. Diese könnten sich Einheimische nicht mehr leisten, „sodass sich der Käuferkreis auf Auswärtige erstreckt, die sich hier bei uns Zweitwohnungen einrichten“. Oberstaufen hatte bis 2012 eine Satzung für genehmigungspflichtige Zweitwohnungen.
Was andere Oberallgäuer Bürgermeister zu dem Thema sagen, erfahren Sie in der Montagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 24.06.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper