Nachgefragt bei Christine Münzberg vom Landratsamt Lindau ZU den Geschehnissen im Gemeinderat Hergensweiler Frau Münzberg, wie oft ist es im Landkreis vorgekommen, dass ein Gemeinderat mehrheitlich einen Bürgermeister zum Rücktritt aufgefordert hat?
Christine Münzberg: In der Vergangenheit hat es im Landkreis Lindau sicherlich in einigen Gemeinden Streitigkeiten zwischen Gemeinderat und Bürgermeister gegeben. Uns ist aber kein weiterer Fall bekannt, in dem der Gemeinderat den Bürgermeister zum Rücktritt aufgefordert hat.
Welche Folgen hat es, wenn der Bürgermeister dem Ansinnen des Gemeinderates nicht nachkommt?
Münzberg: Nach der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat keine Möglichkeit, den Bürgermeister zum Rücktritt zu zwingen. Es ergeben sich daher auch keine Folgen für ihn.
Das Landratsamt ist Rechtsaufsichtsbehörde. Welche Möglichkeiten sehen Sie, vermittelnd einzugreifen?
Münzberg: In Grundgesetz und Bayerischer Verfassung ist der Grundsatz der Selbstverwaltung der Gemeinden verankert. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat unter anderem die Möglichkeit, sich über Angelegenheiten der Gemeinden unterrichten zu lassen oder rechtswidrige Beschlüsse des Gemeinderats zu beanstanden. Daneben hat die Rechtsaufsichtsbehörde aber auch eine beratende Funktion. Davon abgesehen müssen Gemeinderat und Bürgermeister für die gewählte Zeit vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Gespräche geführt
Was passiert, wenn Gemeinderat und Bürgermeister das nicht tun?
Münzberg: Da der Gemeinderat nach der Gemeindeordnung kein Selbstauflösungsrecht hat, müssen die Beteiligten bei Konflikten immer wieder versuchen eine gemeinsame Basis zu finden. Darauf versuchen wir in unseren Beratungen auch hinzuwirken.
Konkret: Wird das Landratsamt Gespräche mit Bürgermeister und Gemeinderat führen?
Münzberg: Es haben schon Gespräche mit einzelnen Gemeinderatsmitgliedern und auch Herrn Bürgermeister Betz stattgefunden. (pem)
Christine Münzberg ist im Landratsamt Lindau Leiterin des Geschäftsbereiches Kommunales, Sicherheit und Ordnung.