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Kein Verfahren gegen Füssener Harald Vauk wegen übler Nachrede

Gericht

Kein Verfahren gegen Füssener Harald Vauk wegen übler Nachrede

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    Harald Vauks Vorwurf, Füssens Bürgermeister Paul Iacob würde den Stadtrat gezielt belügen, fällt unter die Meinungsfreiheit, erläuterte Staatsanwalt Bernhard Menzel. Deshalb werde kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet.

    Iacob hatte Vauk im Februar wegen übler Nachrede angezeigt. Durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die sich auf §152 Absatz 2 der Strafprozessordnung bezieht, fühle er sich aber in seinen Äußerungen bestätigt, sagte Vauk.

    'Das wahrscheinlichste ist, dass kein Verfahren eingeleitet wird, weil ich nicht gelogen habe', so lege er zumindest den Gesetzestext aus. Menzel erläuterte jedoch, dass diese Rückschlüsse keinesfalls gezogen werden können.

    Was Bürgermeister Iacob dazu sagt, lesen Sie in der Mittwochsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 08.06.2016. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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