Am Grünten gibt es derzeit zahlreiche Pläne für Gastronomie am Berg: Grüntenhaus, Grüntenhütte, Seilbahn-Bergstation der Grünten Bergwelt. Die Bürgerinitiative "Rettet den Grünten" und der BUND Naturschutz (BN) warnen in einer Pressemitteilung vor einer "Eventisierung des Berges". Ein Urteil des Verwaltungsgerichts München bestärkt sie nun.
Trend richtet sich gegen "echtes Bergerlebnis"
Die Entwicklung am Grünten steht dem BN zufolge beispielhaft für einen Trend im bayerischen Alpenraum, der sich vor allem auf Luxus-Tourismus fokussiert. "Für ein echtes Bergerlebnis braucht es keine Luxusgastronomie", erklärt Adrian Gioja, Sprecher der BI "Rettet den Grünten", angesichts der zahlreichen Pläne am Wächter des Allgäus. Die Bürgerinitiative appelliert an die Eigentümer der Hütten, "sich am einfachen Bedarf für Wanderer zu orientieren. Wir brauchen am Berg eine Brotzeit, keine Hochzeitstorte", so Gioja weiter. Der Landesbeauftragte des BN, Martin Geilhufe, ergänzt: "Auch rechtlich ist unseres Erachtens kaum mehr Gastronomie möglich, als was bisher am Grüntenhaus und der Grüntenhütte angeboten wurde."
Urteil bayerisches Verwaltungsgericht zur "Saurüsselalm"
Das bayerische Verwaltungsgericht München hatte der Pressemitteilung des BN zufolge in seiner Entscheidung zur Saurüsselalm im Landkreis Miesbach im Juli 2022 dargelegt, dass eine Privilegierung für Gastronomie im Außenbereich nur im Einzelfall vorhanden sein kann, "wenn sich der gastronomische Betrieb auf das beschränkt, was erforderlich ist, um vor allem Wanderer mit Brotzeit und Getränken angemessen und auf übliche Weise zu versorgen." Der Privilegierungsrahmen wird demnach überschritten, wenn der Gaststättenbetrieb darauf ausgerichtet ist, die besondere Erholungseignung des Standortes auszunutzen, um die Nachfrage von anderen Gästegruppen zu befriedigen oder zu erzeugen. In Skigebieten genügt ein "Versorgungsstützpunkt" in größeren zeitlichen Abschnitten.
Die bisherigen Pläne zur Gastronomie am Grünten
Der BN stellt in seiner Pressemitteilung klar: Zwei oder sogar drei Gastronomiebetriebe in unmittelbarer Nähe am Grüntengrat sind nicht privilegiert und auch sonst nicht genehmigungsfähig. Die Planung der Grünten Bergwelt sah bisher vor, die Grüntenhütte in einen reinen Gastronomiebetrieb im alpenländischen Stil, teilweise mit Abendnutzung auch für Feiern und Veranstaltungen, umzubauen. Zusätzlich sollte direkt daneben in der Bergstation der Seilbahn eine Gastronomie mit 230 Innen- und 150 Außenplätzen errichtet werden. Zielgruppe sollten u.a. Tagungen, Seminare, Hochzeiten und Geburtstage sein. Darüber hinaus war ursprünglich eine Hirtenhütte, vermutlich auch mit kleinem Alpausschank, geplant. Zusätzlich soll das Grüntenhauses zu einem Hotel ausgebaut werden, mitsamt einer neuen Fahrstraße.
"Authentischer Wandertourismus" statt Events
Der Tourismus am Grünten sollte dem BN und der BI zufolge in Zeiten der Klimakrise auf den "authentischen Wandertourismus" ausgelegt sein. Dazu gehöre auch die passende Gastronomie. So sollte die Grüntenhütte in eine Sennalpe umgebaut werden. Wenn Wanderer in einer Alphütte die dort erzeugten Produkte genießen können, dann ist das ein authentischer Tourismus, der die Landwirtschaft mit einbindet und nicht ausgrenzt.
BUND lehnt Pläne ab
Eine Nutzung der Hütten oder der Seilbahnstation für Veranstaltungen, Feste, Kongresse oder Seminare ist nach Ansicht des BN nicht nur rechtlich ausgeschlossen, sondern auch der falsche Weg. Ein Veranstaltungstourismus am Berg, teils bis tief in die Nacht hinein, würde der Natur massiv schaden. Falls so etwas erneut beantragt werden sollte, wird der BN rechtliche Schritte prüfen. Der BI und BN lehnen auch den geplanten Fahrweg zur Erschließung des Grüntenhauses ab. Dieser wäre an sich schon ein heftiger Eingriff in ein waldbaulich labiles Gebiet. Er ermöglicht aber auch eine deutlich intensivere Nutzung des Grüntenhauses, als das bisher der Fall ist.