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Kaufbeuren verbietet Böller in der Altstadt

Silvester und Neujahr

Kaufbeuren verbietet Böller in der Altstadt

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    Wegen der Corona-Regelung und auch aus Gründen des Brandschutzes sind das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen der Stadt und der Altstadt nicht erlaubt. (Symbolbild)
    Wegen der Corona-Regelung und auch aus Gründen des Brandschutzes sind das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen der Stadt und der Altstadt nicht erlaubt. (Symbolbild) Foto: PublicDomainPictures auf Pixabay

    Die Stadt Kaufbeuren wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk und anderer Pyrotechnik im Altstadtbereich verboten ist. Damit handelt die Stadt gemäß der allgemein gültigen Corona-Regelungen und der Brandschutzverordnung. 

    Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen

    Das Verbot gilt im gesamten Altstadtbereich sowie im Bereich der Spittelmühlkreuzung, des Neuen Marktes/Bürgerplatzes in Neugablonz, und des Parkplatzes/Aussichtspunktes an der Höfelmayrkapelle. Außerdem besteht in diesen Bereichen am Neujahrstag von 15.00 bis 09.00 ein Versammlungsverbot von mehr als zehn Personen.

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