Die Stadt Kaufbeuren wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk und anderer Pyrotechnik im Altstadtbereich verboten ist. Damit handelt die Stadt gemäß der allgemein gültigen Corona-Regelungen und der Brandschutzverordnung.
Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen
Das Verbot gilt im gesamten Altstadtbereich sowie im Bereich der Spittelmühlkreuzung, des Neuen Marktes/Bürgerplatzes in Neugablonz, und des Parkplatzes/Aussichtspunktes an der Höfelmayrkapelle. Außerdem besteht in diesen Bereichen am Neujahrstag von 15.00 bis 09.00 ein Versammlungsverbot von mehr als zehn Personen.