Der bayerische Katastrophenstab habe im Rahmen der Corona-Krise die Notbetreuung für besonders betroffene Gruppen ausgeweitet, heißt es in einem Artikel des Bayerischen Rundfunks (BR). Demnach können Menschen, die in der Gesundheitsversorgung oder der Pflege arbeiten, auch dann eine Notbetreuung in Schulen und Kitas für ihre Kinder in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen arbeitet. Dabei ist weiterhin Voraussetzung, "dass der betroffene Elternteil wegen dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an der Kinderbetreuung gehindert werde." Das sagte laut BR Bayerns Familienministerin Carolina Trautner. Hintergrund dieser Ausweitung sei "der steigende Personalbedarf in Kliniken, Arztpraxen, Apotheken und Pflegeheimen."
Coronavirus im Oberallgäu: die aktuelle Lage