Am Montag hat der Freistaat Bayern wegen des Coronavirus den Katastrophenfall ausgerufen. Laut der Homepage der Hörnerdörfer (Fischen, Ofterschwang, Balderschwang, Obermaiselstein und Bolsterlang) will das Landratsamt Oberallgäu dazu am Mittwoch eine Allgemeinverfügung mit den umzusetzenden Maßnahmen veröffentlichen. Informationen zu den coronavirus-bedingten Maßnahmen durch die Allgemeinverfügung hat die Tourismus Hörnerdörfer GmbH bereits jetzt veröffentlicht:
- voraussichtlich ab Freitag, 20.03.2020 ein Beherbergungsverbot für alle Betriebsarten im gesamten Landkreis Oberallgäu geben. Dieses Verbot gilt zunächst bis 19.04.2020.
- Für Restaurants und Gaststätten gilt ab Mittwoch, 18.03.2020: Öffnungszeiten von 06.00 bis 15.00 Uhr erlaubt.
- Maximal 30 Personen sind in einem Lokal gestattet.
- 1,50 Meter Mindestabstand zwischen Personen und Tischen.
- Einzelhandel und Geschäfte bleiben ab Mittwoch, 18.03.2020 geschlossen. Ausnahmen: Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Banken, Apothen, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, KFZ-Werkstätten, Reinigungen, Onlinehandel.
- Schließung der Hörnerdörfer-Skigebiete (Skigebiet Balderschwang, Hörnerbahn Bolsterlang, Skigebiet Grasgehren, Weltcup-Express Ofterschwang)
- Alle Veranstaltungen wurden bis 19.04.2020 abgesagt.
- Das Gästeprogramm findet ebenfalls bis 19.04.2020 nicht statt.
Folgende Einrichtungen der Hörnerdörfer sindbis auf Weiteres geschlossen:
- Sturmannshöhle Obermaiselstein
- FIS-Skimuseum und Heimathaus Fischen
- Alle Schulen und Kindertageseinrichtungen bis Ende der Osterferien
Die fünf Gästeinformationen der Hörnerdörfer bleiben vorerst für die notwendigsten Anliegen geöffnet. Für alle weiteren Anliegen bitten die Verantwortlichen der Hörnerdörfer, per E-Mail oder Telefon +49 8326 36460 Kontakt aufzunehmen.
Coronavirus im Oberallgäu: die aktuelle Lage