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Kamber-Prozess: Gemeinde muss Gehalt nachzahlen

Oberstdorf / Kempten

Kamber-Prozess: Gemeinde muss Gehalt nachzahlen

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    Der Spitzenferienort Oberstdorf muss seinem früheren Tourismus-Direktor Urs Kamber 82500 Euro zuzüglich aufgelaufener Zinsen an Gehalt nachzahlen. So hat es jetzt das Arbeitsgericht Kempten entschieden.

    Damit wurde zumindest ein vorläufiger Schlussstrich - Berufung vor dem Landesarbeitsgericht ist möglich - unter einen mittlerweile eineinhalb Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen dem aus der Schweiz stammenden Touristik- und Sport-Fachmann und dem ehemaligen Arbeitgeber gezogen (wir berichteten). Der 53-Jährige, der mittlerweile Geschäftsführer eines Freizeit- und Sportparks im Kanton Zürich ist, hatte vor dem Richter beanstandet, dass ihn der seinerzeitige Bürgermeister Thomas Müller in einer Versammlung um seinen guten Experten-Ruf gebracht habe. Deswegen stünde ihm nach dem im beiderseitigen Einvernehmen vereinbarten Aufhebungsvertrag ein "Schadensersatz" zu.

    Der Bürgermeister hatte seinerzeit an dem knapp sechs Monate beschäftigten Tourismus-Chef beanstandet, dass dieser administrative Fehler begangen habe. Kamber wiederum glaubt, dass Äußerungen von ihm zur überschätzten Bedeutung von Großsportveranstaltungen im Austragungsort der Nordischen Ski-Weltmeisterschaft 2005 zu seiner Entlassung geführt hätten.

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