Ein Mitarbeiterin des Polizeipräsidiums Schwaben soll eigenmächtig Änderungen im Arbeitszeiten-Datensystem vorgenommen haben. Sie soll zum Beispiel zu Wochenenddiensten und Zeiten mit Erkrankungen selbst händische Korrekturen in dem System vorgenommen haben. Einmal habe jemand die Frau beim Kaffeetrinken gesehen, während in den elektronischen Nachweisen „Gesundheits-Vorsorge“ stand, berichtet ein Vorgesetzter. Deshalb musste sich die Verwaltungsfachangestellte nun vor Gericht verantworten. Welches Urteil das Landgericht Kempten ausgesprochen hat, lest ihr hier mit AZ+.
Gericht Kempten