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Junge Frau sexuell genötigt: Bewährungsstrafe für Mann (27) in Memmingen

Selbstbefriedigung über Social Media

Junge Frau sexuell genötigt: Bewährungsstrafe für Mann (27) in Memmingen

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    Prozess (Symbolbild).
    Prozess (Symbolbild). Foto: Ralf Lienert

    Wegen sexueller Nötigung in drei Fällen hat das Amtsgericht Memmingen einen 27-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. "Ein spätes, aber nicht zu spätes Geständnis" habe den Angeklagten vor einer Gefängnisstrafe gerettet, erklärte Richter Braun nach der Urteilsverkündung. Zunächst hatte sich der vorbestrafte Angeklagte geweigert, die Tat einzugestehen.

    Schuld auch ohne Geständnis erwiesen

    Erst nachdem Richter Braun dem Angeklagte mehrfach ins Gewissen geredet hat, räumte der 27-Jährige nach einer von insgesamt zwei Unterredungen mit seinem Verteidiger die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vollumfänglich ein. Mit seinem Geständnis ersparte der Angeklagte der Geschädigten eine Aussage vor Gericht. Das wirkte sich beim Urteil positiv für den Angeklagten aus. Vor dem Geständnis machte Braun dem Angeklagten deutlich, dass seine Schuld bewiesen sei. Er appellierte: Der Angeklagte solle sich überlegen, ob er ins Gefängnis wolle. Wenn er nicht gestehe, gebe es auch keine Bewährung. "Seien sie vernünftig", so der Richter. Nach Verkündung des Urteils machte er deutlich, dass es auch ohne das Geständnis zu einer Verurteilung gekommen wäre.

    Täter nutzt Angst der Geschädigten vor Eltern in der Türkei aus

    Über Fake-Accounts hatte der Verurteilte die junge Frau mit türkischer Staatsbürgerschaft im Herbst 2018 auf Instagram kontaktiert. Er forderte sie dazu auf, sich vor laufender Kamera auszuziehen und sich selbst zu befriedigen. Der Täter drohte damit, den Eltern der Geschädigten zu erzählen, dass sie in Deutschland Sex mit mehreren Männern habe.  Auch wenn die Behauptungen des Angeklagten nicht stimmten: Die Frau ging schließlich auf die Forderungen des Täters ein - aus Angst davor, ihre Eltern würden sie in die Türkei zurückholen, wenn sie solche Gerüchte hören würden. Die Geschädigte war in Deutschland aufgewachsen. Während ihre Eltern seit 2018 wieder in der Türkei wohnen, lebt die junge Frau im Unterallgäu. 

    Video-Aufzeichnung - erneute Erpressung 

    Im Winter meldete sich der Täter erneut bei der jungen Frau. Wieder nutzte er die Anonymität des Internets. Was die Frau nämlich nicht wusste: Bei dem Täter handelte es sich um einen Freund aus Kindertagen, mit dem sie zusammen aufgewachsen ist. Die beiden waren eng befreundet. Einmal ist vor Gericht sogar von einer Bruder-Schwester-Beziehung die Rede. Diesmal erpresst er sie mit einem Video, dass er entgegen ihrer Absprache beim ersten Vorfall aufgezeichnet hatte. Die Frau solle sich erneut ausziehen und selbst befriedigen, ansonsten würde er das Video ihren Eltern schicken. Der Erpresser versprach der Frau, sie danach in Ruhe zu lassen und die Videos zu löschen. Als Beweis ließ er ihr eine Filmaufnahme zukommen, in der er die Videos vermeintlich löschte. Erneut ging sie darauf ein und löschte im Anschluss ihren Instagram-Account. Danach enden die Vorfälle zunächst.

    Die Geschichte vom mysteriösen Unbekannten

    Im Mai schreibt der "gute Freund" und Täter die junge Frau an: Ein Unbekannter habe sich bei ihm gemeldet und gemeint, dass er Videos von ihr habe. Wenn die Frau nicht wolle, dass die Videos online gestellt werden, solle sie sich bei ihm melden. In der Annahme, die Videos seien gelöscht, forderte die Frau Beweise. Also leitete der Freund ihr ein Video weiter, das er angeblich von dem Unbekannten erhalten hatte. Daraufhin ging die Frau ein letztes Mal auf die Forderungen ein. Als sich der "Unbekannte" sich später noch einmal meldete, wurde es der jungen Frau zu viel und sie ging zur Polizei. Den Angeklagten schloss sie bei den Vernehmungen als Tatverdächtigen aus. 

    Videos auf SD-Karte: Wie sind die da hingekommen?

    Trotzdem kommt der Polizei die Geschichte von dem Unbekannten von Anfang an merkwürdig vor. Bei den anschließenden Ermittlungen findet die Polizei dann auf einer SD-Karte des Angeklagten drei Nacktvideos der Geschädigten. Auch das Video, in dem die Videos vermeintlich gelöscht wurden, ist auf der Karte gespeichert. Der Angeklagte meinte, der "Unbekannte" habe ihm ein Nacktvideos geschickt, damit er es weiterleiten könne. Warum die Videos dann aber schon im Herbst 2018 auf der Karte abgespeichert worden sind, wenn er das Video vom Unbekannten nach eigener Aussage doch erst im Mai 2019 erhalten habe, konnte der Angeklagte nicht erklären. Eine Erklärung blieb er auch schuldig, wie das Video des Löschvorgangs auf seine SD-Karte kommt. Ebenfalls verdächtig: Nachdem die Geschädigte Anzeige erstattete, löschte der Angeklagte seinen Instagram-Account und verkaufte sein Handy. Die Beweise reichten der Staatsanwaltschaft letztendlich aus, ihn vor Gericht zu stellen.

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