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Junge Frau legt in Kaufbeuren Kabel durchs Treppenhaus und zapft Gemeinschaftssteckdose an

Ger - Stromdiebstahl

Junge Frau legt in Kaufbeuren Kabel durchs Treppenhaus und zapft Gemeinschaftssteckdose an

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    Junge Frau legt in Kaufbeuren Kabel durchs Treppenhaus und zapft Gemeinschaftssteckdose an
    Junge Frau legt in Kaufbeuren Kabel durchs Treppenhaus und zapft Gemeinschaftssteckdose an Foto: Frank Rumpenhors tdpa

    Wegen 'Entziehung elektrischer Energie' wurde eine 26-jährige Frau aus Kaufbeuren vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

    Sie hatte im September 2011, nachdem ihr wegen nicht bezahlter Stromrechnungen ihr Wohnungsanschluss gesperrt worden war, übers Treppenhaus ein Kabel in den Keller des Mehrfamilienhauses gelegt und dort an zwei Tagen eine Gemeinschaftssteckdose angezapft. In ihrem Einspruch gegen einen Strafbefehl erklärte die Angeklagte, die Aktion habe jeweils nur ein bis zwei Stunden gedauert und sei mit Billigung ihrer Nachbarn erfolgt. Zur Vorgeschichte meinte die junge Frau, sie sei finanziell 'ins Schleudern gekommen', nachdem sie arbeitslos geworden sei. Als ihr dann aufgrund ihrer Außenstände der Strom gesperrt wurde, habe sie eigentlich noch vor dem bevorstehenden Wochenende ihre offenen Rechnungen begleichen wollen - es aber nicht mehr rechtzeitig geschafft. Sie habe dann die anderen Mietparteien um Erlaubnis gefragt, ob sie kurzfristig die Gemeinschaftssteckdose im Keller nutzen dürfe, und ihnen eine Zahlung von 10 Euro angeboten. Die Nachbarn seien einverstanden gewesen und hätten auch kein Geld gewollt.

    Auf Nachfragen musste die junge Frau dann einräumen, dass nicht alle Parteien von der Sache gewusst hatten – insbesondere nicht der Nachbar, der die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte. Dem jungen Mann war damals das Kabel im Treppenhaus aufgefallen, woraufhin er in den Keller ging und den Stecker zog. Trotzdem zapfte die junge Frau am Tag darauf noch einmal die Gemeinschaftssteckdose an. Nachdem sich jetzt schon allein aufgrund ihrer eigenen Angaben ein Schuldspruch abzeichnete, beschränkte die Angeklagte ihren Einspruch schließlich auf die Höhe der im Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe. Diese entsprach genau dem jetzigen Urteil. Die 26-Jährige hatte zwar gehofft, dass man ihr 'ein bisschen entgegen kommen' würde. Dies hielten allerdings weder der Staatsanwalt noch die Richterin für vertretbar.

    Entscheidend war für beide, dass die junge Frau bereits wegen eines Vermögensdelikts vorbestraft ist. Sie war Anfang vergangenen Jahres wegen Einkäufen mit einer ungedeckten EC-Karte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Direkt an die Angeklagte gewandt sagte die Vorsitzende: 'Wenn Sie jetzt ganz unbescholten gewesen wären, dann wäre es vielleicht gegangen - aber in diesem Fall passt das so.' Ob die Angeklagte das Urteil akzeptieren wird, stand am Ende der Verhandlung noch nicht fest.

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