'So dreist und unverschämt wurde hier selten von Zeugen gelogen', stellte Richter Paul Kind am Ende einer Verhandlung gegen einen 20-jährigen Westallgäuer fest. Trotz eindringlicher Appelle des Richters blieben zwei Zeugen zunächst bei ihren Aussagen, die den Angeklagten deutlich entlastet hätten.
Der war in Folge eines Kopfstoßes wegen Körperverletzung angeklagt. Den Stoß an die Stirn des 18-jährigen Opfers aber bestritt der Angeklagte.
Einfluss auf Aussage genommen
Nun sah er die Gefahr, die Haftstrafe seiner laufenden Bewährung tatsächlich antreten zu müssen und nahm in der Folge Einfluss auf einen 17-jährigen, der die Tat beobachtet hatte. Bei der Polizei hatte dieser dann gar keine Aussage gemacht, vor Gericht bestätigte er die ursprüngliche Aussage des Angeklagten.
Nach dem Einwirken des Verteidigers auf die Zeugen und den Angeklagten fiel das Kartenhaus schließlich zusammen: Der 20-Jährige legte ein Geständnis ab, und in der Folge erklärten die Zeugen, dass sie gelogen hätten. Unter Einbeziehung der früheren Taten verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, setzte die Strafe allerdings auf drei Jahre zur Bewährung aus.
Den ganzen Bericht über die Gerichtsverhandlung mit mehr Informationen und was die Lügner nun erwartet, finden Sie in Der Westallgäuer vom 16.01.2014 (Seite 27). Den Westallgäuer erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper