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Jugendliche knacken reihenweise Automaten

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Jugendliche knacken reihenweise Automaten

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    Kaufbeuren (bbm). - Offenbar aus Langeweile und wegen des Nervenkitzels begingen zwei Gruppen Jugendlicher im Sommer 2005 in Kaufbeuren Straftaten in Serie: Während die eine Clique in wechselnder Besetzung insgesamt zehn Zigaretten-Automaten aufbrach und dabei Beute machte, blieb es bei der anderen bei vier erfolglosen Versuchen. Vor dem Jugendschöffengericht wurden jetzt drei Täter aus der ersten Gruppe wegen Bandendiebstahls und zwei Angeklagte aus der zweiten Tätergruppe wegen versuchten schweren Diebstahls verurteilt. Die Mehrzahl der jungen Angeklagten - zur Tatzeit 15 bis 17 Jahre alt - war bislang noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Deshalb beließ es das Gericht bei ihnen im Urteil bei Verwarnungen sowie bei Geld- und Arbeitsauflagen. Ein arbeitsloser 16-Jähriger muss zudem zwei Termine beim Arbeitsamt wahrnehmen: Er hatte im Verfahren eine tiefe Abneigung gegen die Behörde bekundet, obwohl er bislang noch nie dort war. Der 19-jährige Hauptangeklagte - auch er war zur Tatzeit noch Jugendlicher - brachte schon mehrere Voreintragungen mit und wurde jetzt zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung sowie 1600 Euro Geldauflage verurteilt. Außerdem muss er ein Anti-Aggressions-Training fortsetzen, das ihm in einer anderen Verurteilung auferlegt worden war.'Ja, das stimmt alles', meinte der Hauptangeklagte zur umfangreichen Anklageschrift.

    Der junge Mann hatte im Sommer vergangenen Jahres mit drei Komplizen im Kaufbeurer Stadtgebiet zahlreiche Zigaretten-Automaten aufgebrochen, bevorzugt in Kaufbeuren-Nord und im Haken. Als Motive nannten die Jugendlichen gegenüber der Jugendgerichtshilfe Langeweile und die Suche nach dem 'Kick'. Die Beute, deren Wert häufig deutlich unter dem angerichteten Sachschaden lag, wurde zumeist selbst konsumiert oder verschenkt. Ein 15-Jähriger, der damals nach einem Automaten-Aufbruch drei Schachteln Zigaretten abbekommen hatte, saß zunächst mit seinen Spezln auf der Anklagebank, weil ihm wegen des Annehmens von Diebesgut Hehlerei vorgeworfen wurde. Das Jugendschöffengericht stellte dieses Verfahren schließlich mit einer Ermahnung und ohne Auflagen ein. Der Staatsanwalt betonte, er habe einen entsprechenden Antrag nur deshalb gestellt, weil der Jugendliche dieser Tage ein aussichtsreiches Berufspraktikum antritt. Die zwei anderen Angeklagten hatten mit den Taten der ersten Gruppe zwar nichts zu tun, waren aber offenbar davon 'inspiriert' worden: 'Wir haben gehört, dass da irgendwer so was macht, und haben es dann auch versucht', erklärte ein 17-jähriger Angeklagter. Sie hätten bei ihren Aufbruch-Versuchen nie etwas erbeutet, er selbst habe sich in einem Fall durch Glassplitter am Finger verletzt. Die Polizei war seinerzeit offenbar zunächst dieser Gruppe auf die Spur gekommen und im Zuge der Ermittlungen dann auch auf den anderen Täterkreis gestoßen. Abschließend meinte der Richter zu den reuig und einsichtig wirkenden Jugendlichen: 'Ich will keinen von Ihnen jemals hier auf der Anklagebank wiedersehen.'

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