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Jugendbildungsstätte: Unerfüllte Auflage könnte Millionen kosten

Jugendbildungsstätte

Jugendbildungsstätte: Unerfüllte Auflage könnte Millionen kosten

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    Jugendbildungsstätte: Unerfüllte Auflage könnte Millionen kosten
    Jugendbildungsstätte: Unerfüllte Auflage könnte Millionen kosten Foto: Büchele

    Eigentlich kann der Bezirk Schwaben mit den Gästezahlen der Jugendbildungsstätte (Jubi) in Babenhausen zufrieden sein - wenn da nicht eine Auflage des Bundes wäre, die besagt: Ein Drittel der Belegungen muss überregional sein. Weil das bisher nicht eingehalten werden konnte, könnte der Bund möglicherweise mehr als 2,5 Millionen Euro Zuschüsse vom Bezirk Schwaben zurückfordern. Dieses Thema beschäftigte kürzlich den Jugendausschuss des Bezirks in seiner Sitzung.

    Die Vorgeschichte: Als die Jubi vor 25 Jahren gebaut wurde, finanzierten Bezirk, Land und Bund die Einrichtung zu je einem Drittel. Maßgeblich für den Zuschuss des Bundes war, dass die Einrichtung nicht nur bayerischen Jugendlichen zugutekommt. Ein Drittel der Jubi-Nutzer sollte daher aus anderen Bundesländern oder dem Ausland stammen. Doch dieses Drittel konnte bisher nie erreicht werden.

    Wäre die Bildungsstätte wie zunächst geplant in Lindau entstanden, wäre die Forderung leichter einzuhalten gewesen, vermutet Jubi-Leiter Bernhard Schneider - vor allem dank Gästen aus den dort angrenzenden Nachbarländern Österreich und der Schweiz. Babenhausen habe den Nachteil, dass es schwer zu erreichen sei - ohne Bahnhof und Autobahnanschluss.

    Der stellvertretende Bezirkstagspräsident Alfons Weber fügte hinzu, dass die Einrichtung starke Konkurrenz habe, beispielsweise die Jugendbildungsstätte des Alpenvereins in Bad Hindelang. Manfred Gahler, Vorsitzender des Bezirksjugendrings, führte die fehlende Turnhalle als Manko auf. Somit falle die Sportjugend als Gast weg.

    Zur "Chefsache" erklärt

    Zunächst habe der Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert versucht, auf politischer Ebene den Bund zu anderen Zuwendungsbedingungen zu bewegen. Dies sei aber nicht gelungen, informierte Weber. Da nun der "Zweckbindungszeitraum" ausläuft, also die Zeitspanne, in der die Einrichtung an den Zweck einer Jugendbildungsstätte gebunden ist, gerät der Bezirk in Zugzwang. Diese Zweckbindung, von der die Auflage des Bundes ein Bestandteil war, war Voraussetzung für die Förderung.

    Nun beschloss der Jugendausschuss einstimmig, eine Verlängerung des Zweckbindungszeitraumes zu beantragen, in der Hoffnung, das geforderte Drittel künftig zu erreichen. Der angehende Leiter der Jubi Michael Sell wolle die überregionale Belegung künftig zur Chefsache machen. (evb)

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