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Jeder Bewährungshelfer betreut 80 Menschen

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Jeder Bewährungshelfer betreut 80 Menschen

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    Kempten (mun). - Keine Arbeit, kein Geld, auf Wohnungssuche, häufig Alkohol- und Drogenprobleme oder auch psychische Erkrankungen: Die Bewährungshelfer der Allgäuer Justiz haben es bei vielen ihrer Probanden mit einem ganzen Bündel von Problemen zu tun. Die Inbetriebnahme des neuen und größeren Gefängnisses in Kempten führte darüber hinaus zu einer deutlichen Mehrbelastung der professionellen Helfer. Statistisch gesehen müsse sich jeder Bewährungshelfer um bis zu 80 Probanden (zu Betreuende) kümmern, schilderte der Kemptener Landgerichtspräsident Edgar Vavra bei der Einweihungsfeier neuer Räume für die Bewährungshilfe in der Kemptener Innenstadt. Vavra sprach von einem 'Teufelskreislauf', in dem sich so mancher Hilfsbedürftige befinde. Die Bewährungshilfe bezeichnete er als eine 'unverzichtbare Einrichtung', und sie sei aus 'einem humanen Strafvollzug nicht mehr wegzudenken'. Im Landgerichtsbezirk Kempten, der mit Ausnahme des Großraums Memmingen das gesamte Allgäu umfasst, betreuen elf Bewährungshelfer (auf neun Planstellen) derzeit über 800 Menschen.

    Angeordnet wird die Bestellung eines Bewährungshelfers vom Richter, der eine Freiheitsstrafe bis zwei Jahre zur Bewährung aussetzen kann, oder auch bei Häftlingen, deren Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Bei den professionellen Helfern handelt es sich um Diplom-Sozialarbeiter oder -Pädagogen. Eine gute Bewährungshilfe sei nicht möglich ohne eine 'Vernetzung' mit den anderen Stellen der Justiz, betonte Angela Gerum von der Bewährungshilfe in Kempten. In ihrer täglichen Arbeit seien die Sozialarbeiter häufig mit der Jobsuche für ihre Probanden beschäftigt, mit der Ent- oder Umschuldung sowie mit Sprach- und Integrationsproblemen. Die Bewährungshilfe leiste Motivationsarbeit und biete lebenspraktische Hilfen an, schildert Landgerichts-Pressesprecher Alfred Reichert. Es gehe aber auch darum, die Probanden zur Einhaltung von gerichtlichen Auflagen wie Geldbußen oder Arbeitsauflagen anzuhalten. Denn wenn solche Weisungen nicht befolgt werden, kann die Bewährung widerrufen werden - und der Betroffene muss ins Gefängnis. Zugunsten kommt die Bewährungshilfe auch den gebeutelten Staatsfinanzen: Denn während ein Gefangener im Gefängnis den Steuerzahler pro Tag rund 60 Euro kostet, beträgt die umgerechnete Summe für einen Bewährungshelfer pro Proband gerade einmal etwa 4,50 Euro am Tag.

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