Oberallgäu | kep | Seit 2007 bekommen Städte, Gemeinden und Landkreise, die überdurchschnittlich viel Aufwand mit dem Winterdienst haben, einen Zuschuss zu ihren Straßenunterhaltskosten. Bisher kam es dabei auf die Schneelast (berechnet sich aus Standort mit der lokalen Klimazone und der Höhenlage) an, die eine Gemeinde zu tragen hatte. Auf Initiative des CSU-Abgeordnete Alfons Zeller hat das bayerische Finanzministerium jetzt den Deutschen Wetterdienst (DWD) gebeten, neue objektive Kriterien für den Winterdienst-Aufwand der Kommunen zu entwickeln. Der neue Berechnungsschlüssel soll laut Zeller noch heuer angewandt werden. Schließlich könne von der Schneelast nicht auf die Schneefallhäufigkeit und nur begrenzt auf die Schneehöhe geschlossen werden könne. Somit sei laut Zeller 'nicht hinreichend auf den durch die jeweilige Kommune durchzuführenden Winterdienst zu schließen.' Der DWD kam zu dem Ergebnis, dass sich ein Mittelwert aus der Zahl der Neuschnee- und Frosttage sowie der Neuschneehöhen eignet, um zu erkennen, in welchem Umfang Kommunen durch den Winterdienst belastet sein können.
l Grundlage der Kostenverteilung: Der Deutsche Wetterdienst hat aus den Klimadaten, die zwischen 1977 bis 2006 in 100 bayerischen Klimastationen erhoben wurden, eine Rasterzahl aus der Anzahl der Neuschnee- und Frosttage sowie der Neuschneehöhen errechnet. Mit Hilfe des Landesamtes für Vermessung wurden diese Daten den jeweiligen Gemeindegebieten zugeordnet und daraus ein Mittelwert pro Kommune errechnet.
l Einordnung der Gemeinden: Entsprechend der unterschiedlichen Belastung der Kommunen durch Schnee und Eis und damit durch den Winterdienst, wird jeder Kommune eine sogenannte 'Winterdienstkennzahl' - von eins bis vier - zugeordnet. Jede dieser Kennzahlen entspricht einem Pauschalbetrag pro Kilometer Kommunalstraße.
l Kategorien: Für die Stufe null wird keine Entschädigung gezahlt. Bei Stufe eins erhält eine Gemeinde pro Kilometer 190 Euro. Bei Stufe zwei sind 290 Euro vorgesehen und bei Stufe drei bekommt die Gemeinde eine Pauschale von 390 Euro.
Nach diesem Berechnungsschlüssel sollen künftig 378 Gemeinden und 15 Landkreise Kostenzuschläge für den Winterdienst erhalten. Im Landkreis Oberallgäu fallen zum Beispiel alle Gemeinden unter die Stufen eins bis drei und bekommen entsprechende Ausgleichsleistungen.