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Jagdwilderei und Verstöße gegen das Waffenrecht

Oberstdorf

Jagdwilderei und Verstöße gegen das Waffenrecht

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    Nachdem am Dienstag Vormittag ein Mann in Tiefenbach bei Oberstdorf einen Fischreiher abgeschossen hat, ermittelt die Polizei nun wegen Jagdwilderei. Zeugen haben gesehen, wie ein ein älterer Mann den abgeschossenen Vogel in einen schwarzen Müllsack steckte, damit verschwand und mit einem grünen Geländewagen wegfuhr. Beim ermittelten Schützen konnte im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen nur ein Luftgewehr aufgefunden werden. Die Polizeibeamten gehen aber davon aus, und hierfür sprechen sowohl die Art des Abschusses des Tieres selbst als auch die wahrgenommene Lautstärke des Schusses durch die Zeugen, daß hierzu möglicherweise eine andere Schusswaffe verwendet worden sein dürfte. Der Tatverdächtige machte bei der Polizei keinerlei Aussagen zu den Beschuldigungen. Da der Fischreiher dem Jagdrecht unterliegt, ist strafrechtlich gesehen eine Jagdwilderei gegeben. Die Polizeiinspektion Oberstdorf ermittelt zudem noch wegen Vergehen gegen das Waffenrecht .

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