Von Günter Walcz, Memmingen - 'Wir acht Fluglotsen hier auf dem Fliegerhorst sind sehr, sehr betroffen über das Flugzeug-Unglück am Bodensee, denn wir arbeiten auch mit den Züricher Kollegen zusammen': Das sagt der Chef der Flugüberwachung des Jagdbomber-Geschwaders 34 'Allgäu' (Jabo), Hauptmann Herbert Tafler. Über Memmingen und dem Unterallgäu könne es kaum zu einer vergleichbaren Situation wie in Überlingen kommen, weil es hier keine so genannten Luftstraßen mit dichtem Flugverkehr gebe, betont Tafler. Diese seien im Alpenbereich (Ost-West) sowie in einem Nord-Süd-Korridor über dem Bodensee und einem solchen im Großraum München, Richtung Bozen-Brenner, gebündelt. Die Verbindungen zu den Kollegen in München und Zürich ergäben sich aus den Zuständigkeiten für verschiedene Lufträume, die in Süddeutschland unter der Verwaltung der Regional-Kontrollstelle in München ständen. Sie seien wie ein Stück Kuchen und in verschiedene Schichten aufgeteilt. So werde der lokale Luftraum von den Memminger Lotsen kontrolliert. Dieser sei begrenzt von Landsberg, Lechfeld und Laup-heim. Er reiche bis in eine Höhe von etwa 1500 Metern. Alles, was darüber liege, werde von München aus kontrolliert. Das gelte bis zu einer unsichtbaren Grenze, die zwischen Saulgau und Bad Waldsee verlaufe.
Zitat Flugsicherung ist ein Dienstleistungsbetrieb, der für alle zuständig ist, die sich in der Luft befinden.} Fluglotsen-Chef Hauptmann Herbert Tafler vom Jagdbomber-Geschwader 34 'Allgäu'. Von dort an seien die Züricher Kollegen zuständig: 'Staatsgrenzen spielen dabei überhaupt keine Rolle', erklärt Tafler. Wenn es Anflüge für Friedrichshafen gebe, die sich im hiesigen Luftraum befinden, dann würden diese Maschinen von Memmingen aus geführt und erst ab der Grenze zwischen Saulgau und Bad Waldsee entweder an Friedrichshafen direkt oder an Zürich übergeben. Zivilflugzeuge, die den heimischen Fliegerhorst ansteuern, würden von den Memminger Lotsen übernommen, wenn sie die beschriebenen 1500 Höhenmeter unterschreiten. 'Drei bis vier Minuten vorher werden wir informiert und der übernehmende Lotse definiert die Übergabebedingungen', sagt der Offizier. Dazu gehörten Höhe, Geschwindigkeit und Richtung. Eine frühzeitige Übergabe sei in jedem Fall anzustreben. In Deutschland bestehe für Fluglotsen kein Unterschied zwischen militärischen und zivilen Zuständigkeiten, sagt der Hauptmann. Zum Teil gebe es sogar gemeinsame Arbeitsplätze. Grundsätzlich seien in der Bundesrepublik zwei Lotsen für einen Sektor zuständig, berichtet Tafler. Es sei allerdings auch möglich, dies dann zu reduzieren, wenn die Flugbewegungen ein gewisses Aufkommen unterschreiten.