Beim Friedhofsbesuch können an manchen Gräbern persönliche Informationen über einen Verstorbenen per Internet abgerufen werden. Mit wem er (alles) verheiratet war eventuell, wo er gearbeitet hat, welche Vorlieben und Abneigungen er hatte. Möglich wird dies durch einen Service, der in Großstädten bereits häufiger genutzt wird. Am Grab wird ein Schild mit einem sogenannten QR-Code angebracht und wer diesen mit Hilfe eines Handys einliest, kann die Details online abrufen. Dies auf den städtischen Friedhöfen einfach so zuzulassen, war Stadträten allerdings viel heikel. Sie lehnten es trotz einer Empfehlung des deutschen Städtetags ab, eine entsprechende Passage in die Friedhofssatzung aufzunehmen. Generell verbieten lässt sich die Sache freilich nicht. Will jemand einen QR-Code an einem Kemptener Grabstein montieren lassen, wird die Verwaltung aber detailliert prüfen, was veröffentlicht werden soll. Beamte und Stadträte waren jedoch ziemlich ratlos bei der Frage, wo die Grenze des Erlaubten überschritten sein wird und die Stadt ein Veto einlegen muss.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Mittwochsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kempten, vom 09.10.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper