Muss Bello draußen an die Leine? Wertach/Oberallgäu (hcr/sir). In Wertach müssen Hunde seit dem Jahr 2003 im gesamten Gemeindegebiet ständig an der Leine geführt werden. Darüber hat sich jetzt die Wertacher Hundehalterin Gabriele Springer-Zach beschwert. 'Der Freilauf ist ein wesentlicher Bestandteil der artgerechten Haltung, durch den Verhaltensprobleme vermieden werden können', ist das 'Frauchen' zweier Hunde überzeugt.
Deshalb ist Springer-Zach nicht einverstanden, dass auf allen Wander- und Feldwegen Wertachs Hunde angeleint werden müssen. So könne sie nirgendwo außer in ihrem Garten die Tiere auslaufen lassen oder mit ihnen Stöckchenwerfen spielen. Denn sonst drohe eine Geldbuße. Auf eine Anfrage beim Deutschen Tierschutzbund habe man ihr mitgeteilt, dass gemäß mehrerer Gerichtsurteile 'der Leinenzwang in gesamten Gemeindegebieten ohne zeitliche Ausnahmen unverhältnismäßig und deshalb unwirksam' sei. Deshalb bittet sie den Markt, die 'unverhältnismäßige' Satzung zu überdenken.
'Bürger haben sich beschwert'
Die Gemeinde jedoch sieht ihre Verordnung durch die Rechtsprechung gedeckt. Sie widerspricht laut Hauptamtsleiter Jörg Meyer weder der Freiheit der Hundehalter, noch dem Tierschutzrecht: 'Die Wertacher Anleinpflicht beschränkt sich auf alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und gewährleistet eine artgerechte Hundehaltung.' Die Anleinpflicht sei erlassen worden, weil sich Bürger zu Recht über freilaufende Hunde beschwert hätten. Und nun habe sie sich jüngst durch Angriffe von Hunden auf Kinder im Allgäu (wir berichteten) als richtig erwiesen. Seit Bestehen der Satzung wurde ein Dutzend Hundehalter gebeten, ihre Tiere an die Leine zu nehmen. Bußgelder wurden bislang nicht verhängt.
Für das Gassi gehen ohne Leine könnte sich die Wertacher Hundehalterin trotzdem einen anderen Ort aussuchen. Denn nicht überall herrscht genereller Leinenzwang. Eine Einzelfall-Lösung nimmt etwa die Stadt Sonthofen vor. 'Ist ein Hund verhaltensauffällig geworden', so Ordnungsamtsleiter Helmuth Schratt, 'ordnen wir Leinen- oder Maulkorbzwang an'. Zwischen zehn und 20 Tiere müssen in Sonthofen generell an der Leine gehen, sonst drohen Bußgelder zwischen 100 und 300 Euro. Aber auch auf Spielplätzen und Grünflächen, die mit Schildern gekennzeichnet sind, müssen Hunde angeleint werden.
Und wie sieht es im nördlichen Oberallgäu aus? 'Wir empfehlen, innerorts die Hunde immer anzuleinen', sagt Heiko Meyer vom Ordnungsamt in Altusried. Eine Hundehalterverordnung gibt nicht, genauso wenig in Durach. 'Wir haben keinen generellen Leinenzwang angeordnet, sagt Hauptamtsleiter Peter Vogler und fügt an: 'Wir hatten in den letzten Jahren auch keinen Anlass, diese Regelung zu ändern.'
In Haldenwang ist es ähnlich: 'Ein Leinenzwang war bisher kein Thema,' sagt Bürgermeister Anton Klotz. Hier und da gebe es freilich Ärger mit Hundehaltern, 'die ihren Hund frei laufen lassen, obwohl sie ihn nicht unter Kontrolle haben.' In so einem Fall suche der Rathauschef das persönliche Gespräch.
Ähnliches gilt für Waltenhofen. Bürgermeister Eckhard Harscher: 'Es gibt keinen generellen Leinenzwang im Gemeindegebiet.' Allerdings müssten die Hunde, wie überall, in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten angeleint werden. Harscher: 'Größtenteils sind die Hundehalter verständnisvoll.' Wenn nicht würden 'Appelle an die Vernunft' in der Regel auf fruchtbarten Boden fallen.
Auch in Weitnau gibt es keinen generellen Leinenzwang. Allerdings hat die Gemeinde in der Vergangenheit in Einzelfällen schon einen Leinenzwang angeordnet, und zwar, wenn Beschwerden aus der Nachbarschaft von Hundehaltern kamen: 'Wir haben uns in diesen Fällen immer auf ein amtstierärztliches Gutachten über den Hund gestützt', erläutert Weitnaus Bürgermeister Peter Freytag.