Weil der Landkreis Ostallgäu und die Städte Memmingen und Kaufbeuren den Inzidenzwert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten haben, werden dort die Corona-Regeln ab Donnerstag weiter verschärft. Das haben die zuständigen Behörden bekannt gegeben. Hier ein Überblick was dann gilt.
Allgemeine Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist dann nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände erlaubt. Dabei darf die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Bei der Gesamtzahl werden Kinder unter 14 Jahren und vollständig geimpfte oder genesene Personen nicht mitgezählt.
Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass
- Bei öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass, dürfen sich nur noch 25 Menschen innen und 50 außen treffen. Bei öffentlichen Veranstaltungen werden geimpfte und genesene Personen bei der Begrenzung ebenfalls mitgezählt. Laut der Stadtverwaltung Kaufbeuren brauchen Ungeimpfte außerdem einen negativen Corona-Test.
- Bei privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Taufen oder Vereinssitzungen dürfen sich nur noch 25 Menschen innen und 50 außen treffen. Bei privaten Veranstaltungen werden geimpfte und genesene Personen bei der Begrenzung nicht mitgezählt. Laut der Stadtverwaltung Kaufbeuren brauchen Ungeimpfte außerdem einen negativen Corona-Test.
Schulen
Für Schüler und Lehrkräfte aller Jahrgangsstufen besteht Maskenpflicht auch am Sitzplatz.
50er Inzidenz soll gestrichen werden
Am Montag gab Gesundheitsminister Jens Spahn bekannt, die 50er Inzidenz streichen zu wollen. Solange das allerdings noch nicht erfolgt ist, treten härtere Corona-Regeln in Kraft, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 50er Marke überschreitet. Lockerungen treten in Kraft, wenn die Region den Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet.
Entscheidung: Corona-Inzidenzwert fliegt aus dem Infektionsschutzgesetz