Die Stadt Kempten hat an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 unterschritten. Damit treten ab Dienstag Lockerungen in Kraft. Das hat die Stadt Kempten bekannt gegeben. Bereits vor knapp einer Woche waren in Kempten Lockerungen in Kraft getreten. Nur wenige Tage später waren diese allerdings wieder zurückgenommen worden, nachdem die Stadt den Inzidenzwert von 100 an drei Tagen in Serie überschritten hat. Unter anderem fällt in Kempten jetzt wieder die Ausgangssperre weg. Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot in ausgewiesenen Flächen bleibt hingegen zunächst bestehen. Hier die wichtigsten Regeln in der Übersicht, die ab Dienstag, 01. Juni, in Kempten gelten.
Kontaktbeschränkung
In Kempten dürfen sich ab Dienstag maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren,vollständig Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.
Einzelhandel
Im Einzelhandel ist weiterhin nur "Click & Meet" erlaubt. Geschäfte dürfen also nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Dabei entfällt nun die Testpflicht. Weiterhin bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht. Außerdem ist maximal ein Kunde pro 40 qm erlaubt.
Friseure, körpernahe Dienstleistungen
Auch beim Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistungen entfällt die Testpflicht. Trotzdem muss auch weiterhin vor dem Besuch ein Termin vereinbart werden. Für Kunden besteht die FFP2-Maskenpflicht.
Außengastronomie
Die Außengastronomie darf bis 22:00 Uhr öffnen. Auch hier muss laut der Stadt Kempten vorher ein Termin vereinbart werden. Wenn Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, besteht die Testpflicht.
Öffnungen der Außen-Gastronomie: Das gilt bei einem Besuch
Kino, Museum, Theater
Museen können nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Es besteh FFP2-Maskenpflicht. Beim Theater- oder Kino-Besuch brauchen Kunden zusätzlich einen negativen Corona-Test. Die Stadtbibliothek hat geöffnet.
Veranstaltungen
Kulturelle Veranstaltungen sind unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Personen erlaubt. Dabei besteht Test- und FFP2-Maskenpflicht.
Sport und Fitnessstudios
Fitnessstudios dürfen nach vorheriger Terminverinbarung besucht werden. Dabei besteht Testpflicht. Im Außenbereich ist Sport in Gruppen von 25 Personen mit Testpflicht erlaubt. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind mit festen Sitzplätzen bis zu 250 Personen zulässig. Auch hier gilt die Testpflicht.
Tourismus und Freibäder
Mit einem negativen Test sind touristische Übernachtungen wieder möglich. Dasselbe gilt für Stadtführungen. Freibäder können nach vorheriger Terminverinbarung und mit einem negativen Test besucht werden.
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