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In Kempten keine höhere

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In Kempten keine höhere

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    Steuer für Kampfhunde Ordnungsausschuss: Zahl der Tiere ist zu gering Kempten (pa). Wer in Kempten einen Kampfhund hält, bekommt auch künftig keine höhere Hundesteuer aufgebrummt als die Halter von Dackeln oder Zwergpinschern. Einen entsprechenden Antrag von Peter Höflinger (Grüne) hat der Ordnungsausschuss einstimmig abgelehnt. Wegen der geringen Zahl der Tiere ­ zumindest offiziell gibt es in Kempten derzeit nur einen 'echten' Kampfhund ­ hielt das Gremium das nicht für sinnvoll.

    Wer in Kempten einen Hund hält, kommt vergleichsweise billig weg: 70 Mark im Jahr zahlt er für den ersten, 150 Mark für den zweiten und 200 Mark für jeden weiteren Vierbeiner. Bei der Steuer für Kampfhunde, hatte Höflinger gemeint, solle die Stadt drastisch drauf satteln, um das Halten und Züchten dieser Tiere möglichst unattraktiv zu machen.

    Sonderlich attraktiv scheinen Pitbull, Mastino und Bullterrier für die Kemptener aber gar nicht zu sein. Denn gerade mal vier der meldepflichtigen Tiere sind beim Ordnungsamt registriert. Und davon wiederum, so Amtsleiter Alwin Wegmann, gehöre nur einer, ein Staffordshire Bullterrier, zu den 'echten' Kampfhunden.

    Die werden nämlich nach zwei Kategorien unterschieden. Bei der Kategorie 1, zu der auch Pitbull, American Staffordshire und Tosa Inu gehören, werden grundsätzlich Eigenschaften wie gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vermutet. Wer sich so einen potentiellen Beißer halten will, muss nicht nur ein Führungszeugnis vorlegen, sondern gegenüber der Stadt auch ein berechtigtes Interesse nachweisen, dass er einen solchen Hund braucht, zur Gefahrenabwehr oder Bewachung beispielsweise. Wegmann: 'Es reicht nicht, dass ihm der Hund gefällt oder er damit vielleicht Eindruck schinden will'.

    Zur Kategorie 2 gehören beispielsweise Bullterrier, Mastino und Mastiff. Bei diesen 'kampfhundähnlichen' Vierbeinern muss im Einzelfall durch das Zeugnis eines Tierarztes nachgewiesen werden, dass sie nicht aggressiv und gefährlich sind. Ein tierärztliches Zeugnis, aber keine spezielle Erlaubnis der Stadt ist auch für Kampfhund-Mischlinge erforderlich.

    Wahrscheinlich, so Wegmann, sei eine gewisse Dunkelziffer von nicht gemeldeten Kampfhunden oder 'verwandten' Tieren. Wer bei der illegalen Haltung erwischt werde, müsse mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Von Verletzungen durch solche Hunde ist dem Amtsleiter aber nichts bekannt: Zugebissen hätten bisher immer andere.

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