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In Kaufbeuren gelten ab Mittwoch neue Corona-Regeln

Dreimal über 200

In Kaufbeuren gelten ab Mittwoch neue Corona-Regeln

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    Abstand halten (Symbolbild).
    Abstand halten (Symbolbild). Foto: Lisa Hauger

    Die Stadt Kaufbeuren hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 200 überschritten. Damit treten nun neue Regeln in Kraft. Das hat die Stadt Kaufbeuren mitgeteilt. Hier ein Überblick über die neuen Regeln  

    Kontaktbeschränkung

    Treffen sind in Kaufbeuren ab Mittwoch nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Personerlaubt. Dabei gelten Ehegatten, Lebenspartner und Partner als jeweils ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zulässig ist laut der Stadt auch die "wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst."

    Sport

    Erlaubt ist nur die Ausübung von kontaktfreiem Sport, teilt die Stadt mit. Dabei müssen die Regeln der Kontaktbeschränkung eingehalten werden. Die Ausübung von Mannschaftssport ist verboten. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten sind nur unter freiem Himmel und nur für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig.

    Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte,

    Ab Mittwoch ist im Einzelhandel nur noch "Click & Collect" erlaubt. Das bedeutet: Kunden können vorbestellte Waren vor den jeweiligen Ladengeschäften abholen. Dabei muss der Mindestabstand eingehalten werden und Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen.Diese Regeln gelten im übrigen auch für Baumärkte, Buchhandlungen und Blumenläden.Diese Läden und Werkstätten dürfen weiter für den Kundenverkehr geöffnet haben.  

    • Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, 
    • Lieferdienste, 
    • Getränkemärkte, 
    • Reformhäuser, 
    • Babyfachmärkte, 
    • Apotheken, 
    • Sanitätshäuser, 
    • Drogerien, 
    • Optiker, 
    • Hörgeräteakustiker, 
    • Tankstellen, 
    • Kfz-Werkstätten, 
    • Fahrradwerkstätten, 
    • Banken und Sparkassen, 
    • Versicherungsbüros, 
    • Pfandleihhäuser, 
    • Filialen des Brief- und Versandhandels, 
    • Reinigungen und Waschsalons, 
    • der Verkauf von Presseartikeln, 
    • Tierbedarf und Futtermittel 
    • der Großhandel. 

    Kulturstätten

    Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen.

    Wann wird wieder gelockert?

    Lockerungen treten erst dann in Kraft, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt. Wenn der Fall eintritt, wird das die Stadt erneut bekannt machen.

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