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In einigen Orten ist Feuerwerk verboten

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In einigen Orten ist Feuerwerk verboten

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    Ostallgäu (mic). - Es gehört zu Silvester wie der Christbaum zum Heiligabend: Ein leuchtend buntes Feuerwerk. Was so schön aussieht, endet jedoch häufig mit Verletzungen oder Bränden. Daher haben die einzelnen Gemeinden aus Sicherheitsgründen verschiedene Verordnungen erlassen, Bei Verstößen ist mit Geldbußen zu rechnen. In Füssen dürfen an Silvester und Neujahr in folgenden Straßen keine Feuerwerkskörper gezündet werden: Reichenstraße, Schrannengasse, Drehergasse, Brunnengasse, Franziskanergasse, Stadtmauer, Pfarrgässle, Klosterstraße, Blutangerweg, Franziskanerplatz, Spitalgasse, Floßergasse, Stadtbleiche, Lechhalde, Faulenbachgässchen, Brotmarkt, Hutergasse, Magnusplatz, Ritterstraße, Hintere Gasse und Jesuitengasse. Gastwirte und Vermieter sollten ihre Gäste auf das Verbot aufmerksam machen.

    Verbot in Schwangau Auch in Schwangau herrscht Feuerwerksverbot in Mitteldorf, Schmiedstraße, Oberdorf und Hieblerstraße. In den Gemeinden Rieden, Roßhaupten, und Lechbruck dürfen im gesamten bebauten Gemeindebereich sowie in allen Weilern keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II - sprich Kleinfeuerwerke - abgebrannt werden. Wenn Feuerwerkskörper außerhalb abgebrannt werden, sollten die Überreste ordnungsgemäß beseitigt werden. Ein Abbrennverbot von Kleinfeuerwerkskörpern vermeldet auch die Gemeinde Seeg, und zwar für die bebauten Gemeindebereiche Seeg, Hitzleried, Lobach, Burk, Kirchthal, Seeweiler, Albatsried, Enzenstetten sowie Unterreuten. Nesselwang und Pfronten haben auf den Erlass von Verbotsverordnungen verzichtet. Doch appellieren die Bürgermeister an die Vernunft der Bürger, Feuerwerkskörper nur außerhalb der Ortschaften zu zünden. Auch in Eisenberg gibt es keine Verbotsverordnung, doch weist die Gemeinde darauf hin, dass der gesamte Bereich der Burgruinen Hohenfreyberg und Eisenberg Landschaftsschutzgebiet ist und somit das Rauchen, offenes Feuer und auch das Abschießen von Feuerwerkskörpern generell verboten ist. Bei Bränden in der Gemeinde kann direkt die Handynummer der Bereitschaft der Eisenberger Feuerwehr 0171/2368368 gewählt werden. Sämtliche Gemeinde fordern dazu auf, in allen bewohnten Bereichen kein Feuerwerk abzubrennen. Fenster und Dachluken sollten geschlossen bleiben, damit keine Feuerwerkskörper eindringen können. Zudem weist die Polizei auf gewisse Verhaltensregeln an Silvester hin:Die Einfuhr pyrotechnischer Gegenstände aus dem Ausland ohne Prüfvermerk der Bundesanstalt für Materialprüfung ist verboten. Diese Feuerwerkskörper können Substanzen, Zusammensetzungen und Mengen enthalten, die extrem gefährlich sind. Verboten ist auch das Herstellen eigener sowie das Aufschneiden und Bearbeiten gekaufter Feuerwerkskörper. Böller, Knaller und Leuchtraketen dürfen außerdem nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen abgebrannt werden. Feuerwerkskörper dürfen nur in der Zeit vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, abgebrannt werden. Das illegale Abbrennen in Stadien oder bei öffentlichen Veranstaltungen kann als gefährliche Körperverletzung eingestuft werden. Feuerwerkskörper dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben sowie von ihnen abgebrannt und gezündet werden. Die Polizei appelliert an alle Erwachsenen, darauf zu achten, dass Knaller und Raketen nicht in Kinderhände geraten. Lediglich Kleinstfeuerwerk der Klasse 1 - etwa Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Party-Artikel oder Knallerbsen - sind das ganze Jahr erlaubt und dürfen von Personen ab 12 Jahren benutzt werden. Wer mit Gas- und Signalwaffen schießt, braucht den so genannten Kleinen Waffenschein. Und: Das Schießen mit solchen Waffen ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen generell nicht erlaubt.

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