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In der Übersicht - So klappt's mit dem Führerscheinumtausch!

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In der Übersicht - So klappt's mit dem Führerscheinumtausch!

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    Viele Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer müssen in den kommenden Jahren ihren Schein gegen das neue EU-Scheckkartenformat eintauschen. (Symbolbild)
    Viele Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer müssen in den kommenden Jahren ihren Schein gegen das neue EU-Scheckkartenformat eintauschen. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Ole Spata

    Viele Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer müssen in den kommenden Jahren ihren Schein gegen das neue EU-Scheckkartenformat eintauschen. Dafür gibt es einen Fahrplan, der regelt, wann die entsprechenden Jahrgänge ihre Führerscheine spätestens umgetauscht haben müssen. Der Stichtag ist für alle gleich und immer auf den 19. Januar terminiert.

    Unterschieden wird in die Führerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden sowie in die ab 1999 eingeführten. Weitere Details mit den jeweiligen Jahrgängen entnehmen Sie der Grafik, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erstellt hat. Die Geburtsjahrgänge 1953-1958 müssen demnach die alten, bis 1998 ausgestellten Führerscheine, bereits bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.

    Bitte beachten Sie: Ein Führerscheinumtausch ist nur möglich nach vorheriger Terminvereinbarung. 

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