Am Montag (9. November) sind in Bayern die neuen Quarantäne-Regeln in Kraft getreten. Wer sich mindestens 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss in Quarantäne. Gleiches gilt für alle, die in einem Risikogebiet leben und für mehr als 24 Stunden in Bayern bleiben möchten. Bei der neuen Verordnung wurde die Aufenthaltsdauer im Vergleich zu der zuletzt geltenden Verordnung von 48 auf 24 Stunden verkürzt.
Quarantäne dauert mindestens fünf Tage
Die Quarantäne dauert zehn Tage. Betroffene sind dazu verpflichtet, die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu informieren und bei Krankheitssymptomen Bescheid zu geben. Bei einem negativen Testergebnis endet die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen. Ausgenommen von dieser Quarantäne-Regel sind unter anderem Grenzpendler. Wichtig ist, dass diese eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, Auftraggebers oder ihrer Bildungseinrichtung mit sich führen. Zusätzlich müssen sich Grenzpendler einmal pro Woche testen lassen.