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Immer mehr Wildcamper in Ostallgäuer Naturschutzgebieten

Trotz Verbot

Immer mehr Wildcamper in Ostallgäuer Naturschutzgebieten

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    Immer mehr Menschen gehen im Ostallgäu verbotener Weise in Naturschutzgebieten campen.
    Immer mehr Menschen gehen im Ostallgäu verbotener Weise in Naturschutzgebieten campen. Foto: Landratsamt Ostallgäu

    Die Zahl der Wildcamper in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten im Ostallgäu nimmt zu. Das Landratsamt und die Polizeiinspektion Füssen haben, laut einer Mitteilung, von Januar bis August 2018 bereits 127 Fälle registriert. 2017 waren es noch 108. Besonders häufig wird im Ammergebirge, am Alatsee, am Schmutterweiher und am Hopfensee illegal gezeltet. „Derartiges Verhalten gefährdet nicht nur die geschützte Vegetation, sondern stellt auch eine erhebliche Störung der örtlichen Tierwelt dar“, sagt Sandra Trautmann von der Unteren Naturschutzbehörde. Der Lebensraum der Wildtiere wie beispielsweise Auerhahn, Buntspecht, Gämse, Adler und einer Vielzahl weiterer, zum Teil besonders geschützter und bedrohter Arten, werde dadurch beeinträchtigt. Da für die Aufzucht der Jungtiere störungsarme Räume erforderlich seien, könne es durch die Störung der Brutplätze zur Nestaufgabe oder zum Zurücklassen der noch nicht selbständigen Jungvögel kommen. Wildcamper machen bei Ihren Übernachtungen häufig Lagerfeuer auf selbst errichteten Feuerstellen. Dadurch steigt die Brandgefahr erheblich, insbesondere in Zeiten enormer Trockenheit. Trautmann stellt klar: „In den Schutzgebieten sind das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen sowie das Feuermachen grundsätzlich verboten.“ Auch das Steigenlassen von Drohnen und anderen unbemannten Fluggeräten ist in Naturschutz- aber auch in Vogelschutzgebieten nicht erlaubt. Entsprechende Hinweisschilder kennzeichnen die Schutzgebiete. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnungen mit Bußgeldern von bis zu 350 Euro pro Person geahndet werden.

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