Oje, peinlich, hoffentlich hat’s keiner gesehen. Das dachte sich früher laut Roßhauptens Bürgermeister Thomas Pihusch so mancher, wenn er vom Fahrrad fiel oder auf der Skipiste stürzte. Heute dagegen werde schnell prozessiert und dem Wegebauer oder Pistenbetreiber die Schuld zugeschoben. „Eigenverantwortung gibt es in unserer Gesellschaft immer weniger“, sagt Pihusch auf Nachfrage der AZund macht damit seinem Ärger über ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) Luft, das jetzt seine Wirkung zeigt und vielen den Spaß am sommerlichen Baden vergällt. 2017 nämlich beschlossen die Richter am BGH die sogenannte Beweislastumkehr bei Badeunfällen. Bei einem Zwischenfall muss nun nicht mehr der Geschädigte beweisen, dass der Betreiber eines Bades – in vielen Fällen eine Stadt oder Gemeinde – schuld hat. Die Kommune muss stattdessen beweisen, dass sie keine grob fahrlässigen Fehler begangen hat. Betroffen sind davon in erster Linie sogenannte Naturbäder, die über Einrichtungen wie Flöße, Rutschen oder Sprungtürme verfügen und für die Eintritt verlangt wird. Für solche Bäder ist jetzt eine Badeaufsicht zwingend erforderlich.
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