Seit 12. April 1967 hat das Kernkraftwerk Gundremmingen im schwäbischen Landkreis Günzburg Strom ins Netz geliefert. In Betrieb war es bereits im Dezember 1966. Zum Ende des Jahres 2021 wird es endgültig abgeschaltet - nach über 55 Jahren.
Kühlturm-Silhouette bleibt - vorerst
An die Silhouette mit den beiden Kühlürmen hat man sich im Laufe der Jahrzehnte gewöhnt. Sie wird auch noch eine Weile erhalten bleiben, der Rückbau der Anlage mit den über 160 Meter hohen Kühltürmen kann Jahrzehnte dauern. Allerdings werden sie nicht mehr dampfen. "Schade" sagen die manche Einwohner von Gundremmingen, "Endlich!" sagen Umweltschützer und Atomkraftgegner.
Gundremmingen ohne "seine" Kühltürme?
Der Atomausstieg trifft Gundremmingen, nicht nur wirtschaftlich. So stolz war man hier auf die Anlage, dass sie sogar Eingang in das Wappen der Gemeinde fand. Wolfgang Mayer, ehemaliger Bürgermeister von Gundremmingen über die dampfende Kühlturm-Silhouette: "Das gehört für mich zum Erscheinungsbild jeden Tag dazu." Damit ist Ende des Jahres Schluss - zumindest mit dem Dampf. Deutschland verabschiedet sich von der Atomkraft - und damit auch vom Kernkraftwerk in Gundremmingen.
Fukushima - Auslöser der Energiewende in Deutschland
Der Atomausstieg: eine Konsequenz aus der Katastrophe von Fukushima in Japan vor über 10 Jahren (März 2011). Die damalige Bundesregierung, allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel, vollzog im Angesicht des Schreckens der Nuklear-Katastrophe eine Kehrtwende in Sachen Atomkraft. Zuvor war vorgesehen, dass die Laufzeiten für Atomkraftwerke sogar verlängert werden sollte. Stattdessen: Der Ausstieg. Das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld in Unterfranken beispielsweise ist bereits seit über 6 Jahren vom Netz. Mittlerweile kommt laut Umwelt-Bundesamt der Strom, der in Deutschland produziert wird, zu über 50 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen.
Jetzt ist "Block C" fällig
Bereits 2017 hatte man "Block B" im Kernkraftwerk Gundremmingen abgeschaltet, den ersten von zwei verbliebenen Reaktor-Blöcken. Den ursprünglichen "Block A" aus den 60-er Jahren hatte man bereits 1977 nach einem Störfall abschalten müssen. Jetzt ist also auch "Block C" fällig, der ohnehin als "störanfällig" gilt.