Klare Verhältnisse mit Rechtlern Pfronten (mar). Der Hauch der Geschichte wehte gestern durchs Pfrontener Rathaus: Mit der Unterzeichnung des Ablösungsvertrags zwischen der Gemeinde und den Ortsrechtlern Pfronten-Meilingen wurde eine rechtlich unklare Situation bereinigt, die bereits Anfang des 19. Jahrhunderts durch die Bayerische Verwaltungsreform unter König Ludwig I. entstanden war. Damals war zwar das gemeinschaftliche Grundeigentum der einstigen 13 Kleingemeinden an die neuen Gemeinden Bergpfronten und Steinachpfronten übergegangen. Die Nutzungsrechte an diesen Flächen verblieben aber bis heute bei den Ortsrechtlern.
Kern des Vertrags: Mit Grundstücken löst die Gemeinde Pfronten die Nutzungsrechte der Meilinger Ortsrechtler ab. 16,99 Hektar der Rechtlerflächen gehen damit ins Eigentum der Rechtler über. 9,38 Hektar gehören weiter der Gemeinde, die nun auch das Nutzungsrecht dafür hat.
'Jetzt haben wir das endlich geklärt', zeigten sich gestern Manfred Zech und Hubert Trenkle als Vertreter der 31 Meilinger Ortsrechtler zufrieden mit dem Ergebnis. Sie führen den neu gegründeten Verein Rechtlerverband Pfronten-Meilingen, der nun als Eigentümer im Grundbuch vermerkt wird. Für die Bewirtschaftung der Wald- und Weideflächen wird eine Betriebs-Gesellschaft bürgerlichen Rechts Pfronten-Meilingen gegründet, die jährlich einen Wirtschaftsplan aufstellen wird.
Für die Gemeinde Pfronten zeigte sich Bürgermeister Beppo Zeislmeier erleichtert, dass das Verhältnis Gemeinde - Rechtler bald endgültig geklärt ist. Lediglich für Kreuzegg steht jetzt noch ein Ablösungsvertrag aus.
Nach einem Vergleich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München hatten die Verhandlungen über die Ablösung der Nutzungsrechte bereits 1970 begonnen, erläutert Hauptamtsleiter Georg Straub. Auslöser waren Meinungsverschiedenheiten bei der Jagdpacht und der Kiesgewinnung, welche Rechte an das Eigentum und welche an die Nutzungsrechte geknüpft sind. Vor Gericht hatten die insgesamt 434 Rechtler in Pfronten das Eigentum der Gemeinde an den einstigen Gemeinschaftsflächen anerkannt. Gleichzeitig war festgestellt worden, dass an diesen Nutzungsrechte bestehen, die seitdem nach und nach gegen Grundstücke abgelöst werden. Das Ziel: sowohl für die Rechtler als auch für die Gemeinde unbelastetes Eigentum zu schaffen. Begonnen hatte die Aufteilung damals in Kappel. Nicht nur weil es die älteste Siedlung Pfrontens ist, sondern weil dort auch die größten Rechtlerflächen lagen.