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Illegale Bachbegradigung im Naturschutzgebiet bei Oberstdorf: Staatsanwaltschaft ermittelt

Rappenalpbach

Illegale Bachbegradigung im Naturschutzgebiet bei Oberstdorf: Staatsanwaltschaft ermittelt

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    Der Rappenalpbach wurde nicht nur begradigt. Nach den Baggerarbeiten verläuft er auch deutlich tiefer im Boden.
    Der Rappenalpbach wurde nicht nur begradigt. Nach den Baggerarbeiten verläuft er auch deutlich tiefer im Boden. Foto: Bund Naturschutz Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu

    Die Zeiten, in denen sich der Rappenalpbach ab der Schwarzen Hütte bei Oberstdorf durch ein breites Bachbett schlängelte, sind vorbei. Auf einer Strecke von 1,5 Kilometer wurde der Bach begradigt - und zwar illegal. Dadurch ging wertvoller Lebensraum vor allem für Insekten verloren. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Kempten. 

    Ursprüngliches Bachsystem wurde zerstört

    "Das Bachsystem, wie es ursprünglich war, ist zerstört worden", stellte Karl Schindele, Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Kempten, gegenüber all-in.de klar. Früher hatte der Rappenalpbach ein breites Bett, in dem er sich immer wieder neue Wege suchte und so Sediment umlagerte. Nun fließt er in einem geraden Verlauf und deutlich tiefer im Boden talabwärts.

    "Sehr wertvoller Naturraum"

    Durch die Baggerarbeiten, wurde der gesamte Naturraum in Mitleidenschaft gezogen, unterstreicht Schindele. Und dabei handelt es sich um einen besonders wertvollen. Das Tal gehört zum Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen, zum FFH-Gebiet "Allgäuer Hochalpen" sowie SPA-Gebiet "Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen".  Das Landratsamt Oberallgäu hatte in dem Gebiet zwar Bauarbeiten genehmigt, aber nur für den Gewässerunterhalt und die Pflege, unterstreicht die Pressesprecherin der Behörde auf Nachfrage vonall-in.de. "Diese umfangreiche Baumaßnahmen wären niemals genehmigt worden."

    Bund Naturschutz zeigt sich schockiert

    "Schockiert" zeigte sich die Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu des Bund Naturschutz in einer Mitteilung über die Bauarbeiten.  „Diese Maßnahme hat den Wildbach als dynamischen Lebensraum, auf rund 1,5 Kilometern Fließstrecke zerstört“, meint Alfred Karle-Fendt vom Vorstand der Kreisgruppe. Der Bachlauf sei nach §30 Bundesnaturschutzgesetz zu 100 Prozent als Biotop geschützt, erläutert Thomas Frey, Regionalreferent des BN für Schwaben, weiter. „Dabei benennt die NSG-Verordnung als Schutzziel die natürlichen Gewässer unverändert zu erhalten mit spezieller Aufmerksamkeit auf der Wiederherstellung der fließgewässertypischen, wogegen hier eklatant verstoßen wurde“, so Frey.

    Behörden fordern Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

    Sowohl die Kreisgruppe als auch die beiden Behörden pochen nun darauf, den ursprünglichen Zustand des Bachs wiederherzustellen. In wie weit das aber überhaupt möglich ist, soll nun ein Gutachten klären. Demnächst werden sich das Wasserwirtschaftsamt Kempten, die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Oberallgäu und die Obere Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben die Situation vor Ort anschauen. Für Karl Schindele ist aber schon jetzt klar: "Das wird sicher nicht einfach werden und eine Zeit lang dauern."

    Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt

    Verantwortlich für die Baggerarbeiten ist laut Medienberichten wohl die örtliche Alpengenossenschaft. Ob sie mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Kempten. Sie hat ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet.

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