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Ihren Ausweis bitte - und was das heißt

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Ihren Ausweis bitte - und was das heißt

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    Kempten/Oberallgäu (kp). - Einen Reisepass besitzt man gar nicht erst und kurz vor dem Urlaub stellt man fest, dass der Personalausweis längst abgelaufen ist. Was tun? Man geht zur Stadtverwaltung und beantragt einen neuen. Das tat jüngst auch eine AZ-Leserin, die dort zunächst ein Bußgeld von 15 Euro zahlen musste. Der Grund: Sie konnte sich nicht ausweisen. Zwar wird man dazu nicht jeden Tag aufgefordert, doch wenn’s soweit ist, sollte man seine Papiere dabei haben. Welche das sind und was zu beachten ist, erklärt Polizeisprecher Christian Owsinski. 'Ihren Ausweis bitte'. Diesen Satz hört man nicht alle Tage. Aber was, wenn man bei Behördengängen oder in einer Polizeitkontrolle tatsächlich einmal aufgefordert wird, sich auszuweisen? 'Viele wissen gar nicht, wie sie sich richtig ausweisen oder was passieren kann, wenn sie dazu über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sind oder sogar falsche Angaben zu ihrer Person machen', erläutert Owsinksi. In Deutschland müsse sich nach der so genannten Ausweispflicht jeder deutsche Staatsangehörige über 16 Jahre ausweisen können. Dazu brauche man entweder einen gültigen Personalausweis oder auch einen Reisepass.

    Fahrerlaubnis immer dabei haben Wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, so Owsinski, muss seine Fahrerlaubnis jederzeit vorzeigen können - sonst droht ein Bußgeld. Ausweis oder Reisepass dagegen müsse man nicht immer bei sich tragen, sehr wohl aber besitzen. Owsinksi verdeutlicht: 'Wenn man sich bei einer Polizeikontrolle nicht sofort ausweisen kann, ist es Sache der Beamten, die Angaben nachzuprüfen oder den Auskünften des Betroffenen einfach Glauben zu schenken.' Bei 'nicht verdächtigen Personen' reiche im Normalfall auch der Führerschein mit Lichtbild als amtliches Dokument aus. Besitzt man allerdings überhaupt keinen Personalausweis und hat auch zu Hause keinen Reisepass in der Schublade, muss man im Fall des Falles mit einer Strafe rechnen. Wie die AZ-Leserin, die überhaupt nicht nachweisen konnte, wer sie eigentlich ist. Mit einer Strafe übrigens muss auch derjenige rechnen, der bei einer Identitätskontrolle vorsätzlich Informationen zu seiner Person verschweigt oder gar falsche Angaben macht: 'Das kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden', betont der Polizeisprecher. Ein Personalausweis kann drei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahrs beantragt werden. Dann ist er fünf Jahre lang gültig. Ausweise, die nach dem 26. Lebensjahr ausgestellt werden, behalten zehn Jahre lang ihre Gültigkeit. Der Führerschein als Ausweispapier reicht spätestens beim Verreisen ins Ausland nicht mehr aus. Grundsätzlich, erklärt der Polizeisprecher, genügt für Bürger der Europäischen Union bei Reisen innerhalb der EU ein Personalausweis.

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