Landratsamt warnt - Bürger melden freilaufende Katzen Lindau (roi). Der Hunger treibt immer mehr Wasservögel an Land. Trotzdem gilt weiterhin ein Fütterungsverbot. Das Landratsamt geht davon aus, dass sich das Problem lösen wird, sobald der Schnee am Ufer geschmolzen ist.
Uneinsichtige Tierhalter, die Katzen oder Hunde frei laufen lassen, können indes bestraft werden. 'Mit dem Fütterungsverbot will man vermeiden, dass die Tiere an Land gelockt werden', erklärt Ursula Sauter, die Tobias Walch im Landratsamt vertritt, den Grund des Verbots. Dort könnten sie durch größere Kotansammlungen nicht nur Vogelgrippe-Viren sondern auch Salmonellen an Land bringen. Doch die Rechnung geht nicht auf: Momentan ist es gerade der Hunger, der die Tiere an Land lockt. Und zwar nicht nur ans Ufer, sondern bis in die Fußgängerzone, wo in den vergangenen Tagen vermehrt entkräftete Tiere beobachtet wurden. Das bestätigte auch Ursula Sauter, bezeichnet es aber als ein spezifisches Problem der Insel. Füttern sei trotzdem keine Lösung: Würden die Tiere gefüttert, 'kommen immer mehr nach', sagt sie. Sauter geht davon aus, dass das Futterproblem ohnehin bald gelöst ist: Wenn erst der Schnee im Uferbereich geschmolzen sei, werden die Tiere auch wieder etwas Fressbares finden. Da hier eine Überpopulation an Wasservögeln auf dem See existiere, gebe es keinen Anlass, sie durch bestimmte Maßnahmen zu schützen. Wenn Suchtrupps ein krankes oder entkräftetes Tier finden, werde dieses in Absprache mit dem Veterinär wieder ins Wasser gebracht oder aber eingeschläfert. Anschließend werde es untersucht, so Sauter weiter. Im Landratsamt rufen immer wieder Leute an, die freilaufende Katzen oder Hunde melden. In solchen Fällen sei es sinnlos auszurücken und die Tiere zu suchen, da diese längst verschwunden seien. Wenn der Besitzer ermittelt werden kann, werde man 'im Einzelfall besonnen vorgehen'. Ursula Sauter: 'Wir versuchen, die Leute aufzuklären und appellieren an ihre Vernunft.' Sollte jemand seine Tiere bewusst frei laufen lassen, kann es zum Verfahren kommen. Aber auch hier wird 'mit Augenmaß vorgegangen', sagt Sauter, Verwarnungen in Höhe von 25 000 Euro seien daher wohl kaum zu erwarten. Falls ein Tierhalter von einem Nachbarn anzeigt wird, muss der mit einem Verfahren rechnen. Allerdings, so gab Ursula Sauter zu bedenken, sei der dann auch 'gezwungen, das zu bezeugen'.