Stirnrunzeln und Achselzucken. So fiel in etwa die Reaktion aus, als sich die Allgäuer Zeitung bei der Hopferauer Gemeinde über die Mietpreisbremse erkundigen wollte. „Ich weiß davon nichts“, sagte Bürgermeister Rudi Achatz. Doch eine Nachfrage der Allgäuer Zeitung beim bayerischen Justizministerium ergab: Die Mietpreisbremse gilt in der Gemeinde tatsächlich – und zwar schon seit dem 7. August. Das zumindest teilt Pressesprecherin Sabine Drost mit. Was das konkret heißt? In Hopferau dürfen Mieten bei neuen Verträgen künftig nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Und noch eine Grenze gilt: Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete nicht um mehr als 15 (statt 20) Prozent und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen. Außerdem gibt es eine sogenannte Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: Wer eine schon vermietete Wohnung kauft, darf dem Mieter erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen.
Warum ausgerechnet Hopferau davon betroffen ist, lesen Sie in der Mittwochsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 04.09.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper