Sind sich Grundbesitzer und der Betreiber von Werbeanlagen einig, haben Kommunen und Landratsamt meist keine Möglichkeit, die Aufstellung von Werbetafeln innerorts zu unterbinden. Das haben die Heimenkircher Marktgemeinderäte von Robert Fischer vom Landratsamt und dem Landtagsabgeordneten Eberhard Rotter gleichermaßen gehört.
Um deren Stellungnahme hatten die Räte gebeten, nachdem sie im Vorjahr das Einvernehmen zu einer beantragten Werbeanlagen einstimmig abgelehnt hatten - und das Landratsamt es in der Folge ersetzte und die Werbetafel doch noch genehmigte.
Ausgangspunkt sei das Grundgesetz, das Grundbesitz schütze. Daraus leite sich auch ein Baurecht ab. Das bestehe für Werbeanlagen in Dorf-, Misch- und Gewerbegebieten.
Ein 'Klein Las Vegas' mit 'Werbetafeln aller 25 Meter' entlang der Bundesstraße fürchtet Paul Müller vom Gemeinderat: 'Und dann leidet auch die Verkehrssicherheit.'
Welche Meinungen die Heimenkircher Gemeinderäte vertreten und welchen Appel Bürgermeister Markus Reichart an die Grundeigentümer richtet, lesen Sie in Der Westallgäuer vom 10.09.2014 (Seite 25). Den Westallgäuer erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper