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Handel mit Mägden und Knechten an Mariä Lichtmess

Lichtmess

Handel mit Mägden und Knechten an Mariä Lichtmess

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    Handel mit Mägden und Knechten an Mariä Lichtmess
    Handel mit Mägden und Knechten an Mariä Lichtmess Foto: eza

    Als einer der wichtigsten Tage im Bauernjahr galt einst Mariä Lichtmess, der 2. Februar. Knechten und Mägden in der Landwirtschaft war es nur an Lichtmess erlaubt, ihren Dienstherrn zu wechseln, um sich bei einem anderen Bauern zu verdingen. Bis 1912 war das Datum ein offizieller Marien-Feiertag.

    Wurde eine bäuerliche Arbeitsbeziehung zu Lichtmess geschlossen und per Handschlag bestätigt, so galt dies für ein Jahr. Für die Tage um Lichtmess hatten die Dienstboten Anspruch auf eine kurze Urlaubszeit, die man Schlenkelzeit nannte. Wer einen neuen Knecht und eine Magd suchte oder wer eine neue Stelle anstrebte, musste sich rechtzeitig umhören, schreibt der Unterallgäuer Heimatforscher Josef Hölzle. Deshalb bildeten sich schon im 18. Jahrhundert eigene Arbeitsmärkte für landwirtschaftliche Arbeitskräfte. Entweder warben Bauern ihre Arbeitskräfte durch gewerbsmäßige Dienstbotenvermittler an oder sie suchten sich ihre Mägde und Knechte auf den in größeren Orten an Lichtmess üblichen Gesindemärkten aus. Man nannte diese auch Ding- oder Schlenkelmärkte. Schlenkelmärkte fanden in Bayern bis in die 1930er Jahre hinein statt.

    Sie waren oft verbunden mit einem großen Vieh- und Rossmarkt, manchmal auch mit einem Kerzen- und Kramermarkt.

    Nach der kurzen "Schlenkelzeit" wurde es für die Knechte und Mägde ernst. Denn die Anforderungen an die "Arbeitskraft" waren groß, die rechtliche Stellung der Dienstboten blieb jedoch schwach. Zwar bekamen sie zum kargen Lohn noch "Unterkunft und Kost". Doch die Unterkünfte waren in der Regel mehr als bescheiden. Meist schlief der Knecht auf Stroh in einem ungeheizten Bretterverschlag oder im Pferdestall. Eine kleine Kammer für die Magd war schon ein Glücksfall. Familienanschluss war die Ausnahme. Der Arbeitstag auf einem Bauernhof war lang und streng. Er dauerte oft mehr als 15 Stunden.

    Auch wenn manchem Dienstboten das Leben bei seinem Bauern schier unerträglich wurde, war es ihm bis in die Zeit vor 100 Jahren fast unmöglich, seinen Arbeitsplatz vor Lichtmess aufzugeben. Das Züchtigungsrecht des Dienstherrn wurde erst 1919 abgeschafft.

    Schied ein Dienstbote zu Lichtmess aus, so bestätigte ihm der Bauer im Dienstbotenbuch seine Leistung mit einer kurzen Beurteilung, wie etwa: "Er hat treu und brav gedient".

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