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Hallenbad und Kurhaus schließen?

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Hallenbad und Kurhaus schließen?

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    Füssen (hs). - Das Füssener Hallenbad wird 2004 geschlossen, der Betrieb im Kurhaus endgültig eingestellt: Das sehen zwei Anträge vor, über die am kommenden Donnerstag im Stadtrat beraten wird. Wie es aussieht, wollen Füssens Kommunalpolitiker im Vorfeld der Haushalts-Beratung 2003 den Rotstift energisch ansetzen. Die finanzielle Lage der Stadt Füssen ist ernst. Während die Einnahmen seit Jahren sinken, bleiben die Ausgaben unverändert oder steigen teilweise sogar noch an. Das Landratsamt Ostallgäu forderte die Kommune inzwischen zu einschneidenden Maßnahmen auf, um die Finanzen zu sanieren (unsere Zeitung berichtet).

    Sich ans Defizit-Trio wagen Sowohl die SPD als auch ein Zusammenschluss aus FDP, Füssen-Land, UBL und Freien Wählern haben die Aufforderung der Kreisbehörde jetzt in Anträge umgesetzt. Die SPD zielt bei ihrer Forderung auf die drei Einrichtungen, die den Haushalt am meisten belasten: Kurhaus, Hallenbad und Bundesleistungszentrum. Vor Beginn der Haushalts-Beratungen müsse der Stadtrat entscheiden, bei welcher der drei Einrichtungen er mit den einschneidenden Maßnahmen zur Konsolidierung der Finanzsituation beginnen will, erklärte Brigitte Müller-Protschka für die Fraktion. Laut SPD soll die Stadt beim Kurhaus ein Zeichen setzen: Der immer noch eingeschränkt stattfindende Betrieb sei ganz einzustellen, um die Betriebskosten auf ein Minimum zu reduzieren. Gleichzeitig soll die Stadtverwaltung mit der Sparkasse Allgäu darüber verhandeln, ob der Veranstaltungsraum im Sparkassen-Gebäude am Kaiser-Maximilian-Platz auch von der Stadt genutzt werden kann. Die Gruppe aus FDP, Füssen-Land, UBL und FW hat dagegen das Hallenbad bei ihren Einspar-Vorschlägen im Visier: Es sollte ab 2004 geschlossen werden, zuvor müsse das Schul- und Versehrtenschwimmen in benachbarten Bädern aber sichergestellt werden. Zudem verlangt das Quartett Einsparungen bei den Personalkosten: So sollte ein genereller Einstellungsstopp für städtische Mitarbeiter verhängt werden, 'soweit eine Neubesetzung nicht zwingend erforderlich' ist. Doch selbst bei solchen notwendigen Neubesetzungen von Stellen müsste eine Wartefrist von mindestens sechs Monaten eingehalten werden. Ein weiterer Punkt aus der Liste von Maßnahmen zur Personalkosten-Einsparung: Die Überstunden von Abteilungsleitern sollten nicht vergütet beziehungsweise ausgeglichen werden, heißt es im Antrag.

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