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Hallenbad nur bedingt geöffnet: Zutritt nur für Schulen und Vereine

Wegen Lüftung

Hallenbad nur bedingt geöffnet: Zutritt nur für Schulen und Vereine

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    Das Memminger Hallenbad kann diesen Herbst nur bedingt werden.
    Das Memminger Hallenbad kann diesen Herbst nur bedingt werden. Foto: Stadt Memmingen

    Schlechte Nachrichten für alle Badefans in der kreisfreien Stadt Memmingen: Das Hallenbad kann zum Start der diesjährigen Herbstsaison nicht regulär geöffnet werden. Grund dafür: die Lüftungsanlage kann den geforderten Luftaustausch des Bades nicht leisten. Laut der Stadt ist die gesetzliche Vorgabe für einen Normalbetrieb, dass die 3,5-fache Menge Luft pro Stunde ausgetauscht wird. Die verbaute Anlage schaffe aber nur das 1,6-fache Luftvolumen des Bades, so Sportsamtsleiter Jürgen Schäle. Auch eine kurzfristig angeschaffte Anlage könne die Vorgaben wegen der baulichen Gegebenheiten nicht schaffen. Deswegen kann die Stadt das Hallenbad nicht für die Allgemeinheit öffnen. Für Schulklassen und Vereinsmannschaften darf das Hallenbad allerdings ab dem 15. September 2020 wieder in Betrieb genommen werden. Grund: Da es sich dabei um feste Gruppen handelt, können mögliche Corona-Infektionen und Kontaktpersonen leicht nachvollzogen werden. Zusätzlich zu den Besucher-Einschränkungen werden alle Räumlichkeiten in Zukunft häufiger desinfiziert. In den Umkleideräumen gelten zudem Abstandsregeln. Künftig dürfen sich deswegen nur maximal 60 Personen im Bad aufhalten. Sollten sich die gesetzlichen Regelungen ändern, dann könne das Hallenbad wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden, so die Stadt weiter.

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