Das Landgericht Kempten hat die Zivilklage eines 39-jährigen Marktoberdorfers gegen die Stadt Marktoberdorf abgewiesen. Der Mann, Vater zweier kleiner Kinder, hatte beim Kauf seines städtischen Mischgrundstücks im Ortsteil Leuterschach keine städtische Kinderermäßigung bekommen. Diese, in seinem Fall 15.000 Euro, wollte er nun nachträglich einklagen. Vergeblich. Das Gericht gab am Donnerstagnachmittag der Stadt recht, die darauf beharrte, in Gewerbe- und Mischgebieten, wo ohnehin verbilligte Kaufpreise gälten, keinen Kinderrabatt zu gewähren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Ich halte den Anspruch des Häuslebauers für nicht gegeben“, sagte Richter David Beck. Er begründet Beck sein Urteil mit dem „Ermessensspielraum“, den die Stadt bei der Bauplatzvergabe habe. Die „Ungleichbehandlung“ von Bürgern in verschiedenartigen Baugebieten sei möglich.
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