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Grünten, Nebelhorn, Tegelberg, Fellhorn: Wem gehören die Allgäuer Gipfel?

Was bedeutet das für Wanderer?

Gipfel in Privatbesitz: Wem gehören die Allgäuer Gipfel?

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    Einheimische nennen den 1.738 Meter hohen Grünten „Wächter des Allgäus“. Nahe des Gipfels, der nur zu Fuß erreichbar ist, steht eine markante Sendeanlage des Bayerischen Rundfunks. Doch wem gehört der Gipfel selbst?
    Einheimische nennen den 1.738 Meter hohen Grünten „Wächter des Allgäus“. Nahe des Gipfels, der nur zu Fuß erreichbar ist, steht eine markante Sendeanlage des Bayerischen Rundfunks. Doch wem gehört der Gipfel selbst?

    Säuling, Nebelhorn oder Hochfrottspitze – Auf bekannte Berge wie diese in den Allgäuer Alpen wandern jährlich regelrechte Massen an Wanderern. Das Kuriose ist nur: Ein nicht unerheblicher Teil der Gipfel liegt in Privateigentum. Denn die Erhebungen befinden sich auf Grundstücken, die verkauft werden können, wie im Flachland auch.

    Nehmen wir den Grünten zum Beispiel, den Wächter des Allgäus und einen der bekanntesten Berge der Region. Den Gipfel des Grüntens, auch Übelhorn genannt, ziert das bekannte Jägerdenkmal, das auch auf Instagram immer wieder die Fotos der Gipfelstürmer umrahmt.

    Wem gehören die Allgäuer Gipfel? 

    Der Grünten liegt, wie auch sein Nachbargipfel, das Burgberger Hörnle, im Gemeindebereich von Burgberg. Ein Sprecher der Gemeinde teilt mit: Der Gipfel des Grünten befindet sich in Privatbesitz. Nun kann hinter dem Begriff Privatbesitz auch ein Unternehmen, eine Institution oder Organisation stehen. Der Gemeindemitarbeiter versichert aber, dass es sich hierbei um einen privaten Eigentümer handelt. Das benachbarte Burgberger Hörnle hingegen liegt dem Mitarbeiter zufolge im Gemeindebesitz von Burgberg.

    Doch welche anderen Gipfel befinden sich in Privatbesitz und welche gehören Kommunen oder dem Freistaat? Und was bedeutet es für Wanderer, wenn ein Gipfel Privateigentum ist? Die Antworten finden Sie auf www.allgäuer-zeitung.de.

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