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Grünes Licht für neue Lagerhalle

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Grünes Licht für neue Lagerhalle

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    Firma EK-Pack in Ermengerst darf erneut erweitern ­ Wiggensbach (wia). Dem Bau einer 2200 Quadratmeter gro-ßen Lagerhalle der Firma EK-Pack im Wiggensbacher Ortsteil Ermengerst steht nichts mehr im Wege. Nachdem der Gemeinderat den Bauantrag bereits be-fürwortet hatte, wurde nun die nötige Änderung von Bebauungs- und Flächen-nutzungsplan als Satzung beschlossen.

    Da mit der geplanten, 100 Meter langen und 22 Meter breiten Halle die Grenze des bestehenden Bebauungs- und Flächennut-zungsplanes überschritten wird, hatte die Gemeinde das Änderungsverfahren einge-leitet. Der Satzungsbeschluß war Formsa-che, da keine Einwendungen von Anliegern und Trägern öffentlicher Belange wie Was-serwirtschaftsamt, AÜW, Regionaler Pla-nungsverband und Landratsamt vorlagen.

    Lediglich mit einem Passus mußte sich der Gemeinderat auseinandersetzen. Die Immissionsschutz-Behörde am Landratsamt hatte nämlich im Falle einer Produktions-ausweitung oder -verlagerung ein schall-technisches Gutachten gefordert. Zudem sollte die Kunststoff verarbeitende Firma nachweisen, wie sie Luftverunreinigung und Geruchsbelästigung der Umgebung eindämmen werde. Nachdem die Gemein-deverwaltung diesen Text in die Satzung des Bebauungsplanes aufgenommen hatte, sollte sie ihn nun wieder streichen.

    Diese 'Wende um 180 Grad' erklärte Bürgermeister Heribert Guggenmos so: Der Bauantrag, der dem Landratsamt fast zeit-gleich zum Änderungsverfahren des Be-bauungsplanes vorgelegt wurde, bezieht sich auf eine Lagerhalle für Folien. Zusätz-liche Lärm- und Geruchsemissionen seien von der Flächenausweitung also nicht zu erwarten. Zu dieser Ansicht kamen Vertre-ter des Bauamtes und der Immisionsschutz-Behörde nach einer Ortsbesichtigung in Ermengerst. Sie rieten der Gemeinde dar-aufhin, die Forderung nach Lärmschutzgut-achten und Emmissionsschutz wieder aus der Satzung des Bebauungsplanes zu strei-chen. Nur in der Begründung sollte ein ent-sprechender Passus festgehalten werden.

    Darauf wollten sich weder Bürgermeis-ter noch Gemeinderat einlassen. Die Forde-rung nach zusätzlichem Lärm- und Emissi-onsschutz im Falle einer Produktionser-weiterung oder -verlagerung wurde ein-stimmig in die Satzung aufgenommen. 'So sind wir auch in Zukunft im sicheren Be-reich', war sich das Gremium einig. Im Klartext: Falls das Unternehmen die Pro-duktion erweitert oder zum Beispiel in die Halle verlagert, muß im Zuge der Bauge-nehmigung auf jeden Fall Lärm- und Emis-sionsschutz nachgewiesen werden.

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