In einer Pressekonferenz informierten Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Hamburgs erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) über die weitere Vorgehensweise der Bundesregierung in der Corona-Pandemie. Die wesentliche Punkte in der Übersicht.
- Großveranstaltung, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der Hygiene-Konzepte nicht möglich sind, bleiben bis Ende Dezember 2020 verboten. Bis Ende Oktober soll eine Arbeitsgruppe einen Vorschlag für den Umgang mit Zuschauern bei Sport-Events wie etwa der Bundesliga erarbeiten. Bis dahin sind auch dort keine Zuschauer erlaubt.
- Quarantäne für Reiserückkehrer: Laut Bundeskanzlerin Merkel soll es "möglichst ab dem 1. Oktober" eine Änderung der Regelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten geben. Demnach müssten sich die Reiserückkehrer nach der Heimreise dann wieder in 14-tägige Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nur durch einen negativen Corona-Test aufgehoben werden. Eine Testung ist allerdings frühestens am fünften Tag nach der Rückkehr möglich.
- Keine Einkommensentschädigung bei Quarantäne: Die Bundesregierung ruft dazu auf, auf Reisen in ausgewiesene Corona-Risikogebiete zu verzichten. Wie Merkel bekannt gab, werde momentan eine bundesweite Gesetzesänderung angestrebt. Ziel der Gesetzes-Änderung ist es, "dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird."
- Keine kostenlosen Corona-Tests: Noch können sich auch Reiserückkehrer aus nicht Risikogebieten kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Wie die Bundesregierung jetzt bekannt gab, endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesländer - also mit dem 15. September 2020.
- Mehr Kinderkrankengeld: Der Bund will gesetzlich regeln, dass 2020 pro Elternteil fünf weitere Tage (10 Tage für Alleinerziehende) an Kinderkrankengeld gewährt wird. Anspruch auf Kinderkrankengeld haben gesetzlich Versicherte.
- Mindestbußgeld für Maskenverweigerer: Insgesamt 15 Bundesländer haben sich auf ein Mindestbußgeld von 50 Euro für Maskenverweigerer geeinigt. Nur Sachsen-Anhalt wird kein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht einführen.