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Große Solaranlage bei Germaringen geplant

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Große Solaranlage bei Germaringen geplant

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    Germaringen (kle). - Auf einer 3,18 Hektar großen Fläche zwischen Germaringen und Dösingen soll eine zweieinhalb Hektar große Solaranlage entstehen. Mit 13:2 Stimmen votierte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung deshalb für eine Änderung des Flächennutzungsplans. Garten- und Landschaftsarchitekt Ernst Löcherer stellte im Gremium den Bebauungsplan für die Anlage vor, die eine Ausbeute von 500 000 Kilowattstunden im Jahr bringen soll. In drei Blocks mit zwei Mittelgängen wird die Höhe der Module rund 1,5 Meter betragen, von einem Grünstreifen umgeben und einem zwei Meter hohen Maschendrahtzaun eingegrenzt werden. Dafür soll am Kreisverkehr Germaringen-Steinholz eine viertausend Quadratmeter große Ausgleichsfläche geschaffen werden, wobei ein bestehender Fichtenwald in eine Freifläche mit Laubwald und Mischwiese umgestaltet werden wird. Nach Verlesung der zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen durch Kreisplaner Gerhard Abt stimmten die Gemeinderäte mit ebenfalls 13:2 Stimmen für den Bebauungsplan. Gemeinderat Gerhard Schleich, der nach einem Unfall mit einem Trümmerbruch des Fersenbeins im Krankenhaus liegt, wird den nächsten Sitzungen wohl nicht beiwohnen können, informierte Bürgermeister Kaspar Rager. Das Gremium wünschte dem Gemeinderatsmitglied rasche Genesung. Dem Abriss eines landwirtschaftlichen Gebäudes an der Dösinger Straße stimmten die Räte einstimmig zu, da durch die im Bebauungsplan vorgesehene Wohnbebauung an dieser Stelle kein Gewerbe mehr nachfolgen darf.

    Steuer für Zweithunde Beraten wurde nach einer Aufforderung des Landratsamtes auch über eine Änderung der Hundesteuersatzung. So soll für Zweithunde ein Jahresbetrag von 100 Euro (erster Hund 40 Euro) erhoben werden. Keine Steuerermäßigung wäre dabei für Wachhunde zu erwarten. Eine Ausnahme bilden Hunde mit gesteigerter Aggressivität, sogenannte Kampfhunde, von denen jedoch im Gemeindegebiet keiner registriert ist. Hier empfahl das Landratsamt sogar eine Erhöhung der jährlichen Hundesteuer auf 1000 Euro. Im Zusammenhang der Beratungen wies der Gemeindechef auf die Kennzeichnungspflicht (Hundemarke) hin sowie auf die vorgeschriebene Anleinpflicht innerhalb der Ortsbebauung. Bei Zuwiderhandlung drohe ein Bußgeld von 80 Euro. Vier Defibrillatoren zum Einsatz bei Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern sind im Besitz der Gemeinde und befinden sich in den Räumen der örtlichen Raiffeisenbank, wie auch bei der Feuerwehr. Mit 9:6 Stimmen votierten die Räte nun für eine Versicherung der Geräte gegen eine etwaige Fehlbedienung oder Diebstahl.

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