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Große Hunde an die Leine

Heimenkirch

Große Hunde an die Leine

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    In Heimenkirch sollen große Hunde künftig nicht mehr frei laufen dürfen. Bei seiner Sitzung am Montag beschloss der Gemeinderat grundsätzlich, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Sie ist nur innerorts gültig.

    Wie Bürgermeister Markus Reichart betonte, geht es in erster Linie um Sicherheit. Von Bürgern war Reichart darauf hingewiesen worden, dass im Ort wiederholt freilaufende Hunde beobachtet worden seien, was in deren Augen eine Gefahr darstellen könne.

    Gemeinden können laut Reichart eine Verordnung für Hundehalter erlassen. Verwaltungsleiter Georg Bockhart las dem Gemeinderat einen Formulierungsvorschlag hierfür vor. Demnach sind unter "großen Hunden" Tiere mit einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern und mehr zu verstehen. Für sie soll innerorts ein Leinenzwang gelten. Auf Spielplätze dürfen laut diesem Verordnungsentwurf gar keine Hunde mitgenommen werden.

    Bis zu 1000 Euro Bußgeld

    Hundehaltern, die gegen die Verordnung verstoßen, kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro aufgebrummt werden.

    In der Diskussion stellten Gemeinderatsmitglieder die Frage, ob ein Leinenzwang nicht auch außerhalb der Ortschaft erlassen werden kann. Laut Georg Bockhart ist dies aber nur innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen möglich.

    Mit dem von der Verwaltung vorgelesenen Vorschlag waren nicht alle im Gremium einverstanden. So fragte Sölve Kanetzki, ob denn nächtliches Bellen eines Hundes gleich als Ruhestörung gewertet werden müsse: "Ist das nicht übertrieben? Wenn sich ein Nachbar beschwert, drohen dem Hundehalter gleich 1000 Euro Buße", meinte sie. Anton Volkwein wollte den genauen Verordnungstext schriftlich vorgelegt bekommen, bevor er darüber entscheidet. Diese Anregung griff Bürgermeister Markus Reichart auf.

    Der Gemeinderat stimmte einer Verordnung für Hundehalter also nur grundsätzlich zu, die detaillierten Vorschriften werden in der nächsten Sitzung festgelegt.

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